Weltwoche: Herr Eichenberger, bei den Verhandlungen mit der EU ist die Zuwanderung ein grosser Knackpunkt. Der Staatenbund will der Schweiz bei der Personenfreizügigkeit nicht entgegenkommen. Eine einseitige Schutzklausel sei für die EU inakzeptabel, heisst es aus Brüssel. Warum das?
Reiner Eichenberger: Schutzklauseln sind gemäss den bestehenden Verträgen diskriminierend. Nach der Definition der EU bedeutet die Personenfreizügigkeit die Freiheit, in einem anderen Land als dem eigenen zu arbeiten und zu leben. Eine Ventilklausel schränkt diese Freiheit ein, verletzt die Gleichbehandlung. Sie ist daher nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Sie würde aber auch der Schweiz kaum ...