Die Alternative für Deutschland (AfD) hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage und einen Eilantrag gegen ihre Einstufung als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Die Partei sieht darin einen schweren, rechtswidrigen Eingriff in die demokratische Willensbildung. Das geht aus der Klageschrift hervor, wie die Weltwoche berichtete.
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Vertreten durch ihre Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla, fordert die AfD nicht nur die Unterlassung der Beobachtung und der öffentlichen Bekanntgabe der Einstufung, sondern auch eine Gegendarstellung: Das BfV solle erklären, dass die Einstufung rechtswidrig war. Für jeden weiteren Verstoss gegen diese Forderung solle ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden können.
Die Klage, geführt von der Kanzlei Höcker, argumentiert, die AfD befürworte keine Gewalt und zeige keine «aktiv-kämpferische Haltung» – ein verfassungsrechtlich notwendiges Kriterium für die Überwachung durch den Verfassungsschutz. Laut internen BfV-Einschätzungen aus dem Jahr 2023 gehe von der Partei «kein unmittelbar physisches Gefährdungspotenzial» aus.
Kritisiert wird in der Klageschrift auch, dass das BfV Aussagen und Verhaltensweisen einzelner Mitglieder pauschal auf die Gesamtpartei übertragen habe. Frühere Gerichtsentscheidungen hätten festgestellt, dass das Parteiprogramm kein verfassungsfeindliches Gedankengut enthalte – im Gegenteil: Es sei «stellenweise ein Bekenntnis zum Grundgesetz».
Zudem sieht die AfD einen Verstoss gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Stellen. Das geheime BfV-Gutachten sei gezielt an Medien durchgestochen worden. Journalisten des Spiegels hätten öffentlich bestätigt, das Dokument vorab erhalten zu haben.
Die Partei wirft Innenministerin Nancy Faeser vor, das Gutachten kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt ohne fachliche Prüfung veröffentlicht zu haben – ein politisch motivierter Schritt, um vor den anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen Einfluss auf Wähler, Mitglieder und Spender zu nehmen.
Das Verwaltungsgericht Köln muss nun entscheiden, ob die Einstufung durch das Gutachten – das nach wie vor nicht öffentlich ist – und deren Verbreitung durch den Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
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