Es gibt Sätze in dem 55-seitigen Urteil des Kölner Verwaltungsgericht über die Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextremistisch», die kommen einer geradezu vernichtenden Abrechnung mit dem Verfassungsschutz, der vormaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und grossen Teilen des politischen Establishments in Deutschland gleich:
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«Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin [die AfD – Anm. des Verfassers] gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.»
Übersetzt ins Jedermann-Deutsch: Bekloppte gibt es überall. Auch in der AfD. Ihren Grundcharakter macht das aber noch lange nicht aus. Am 2. Mai 2025 hatte Faeser, damals nur noch geschäftsführend bis zur Vereidigung der neuen Bundesregierung im Amt, rasch noch ein mehr als tausendseitiges «Gutachten» des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlicht, wonach die AfD bundesweit als «gesichert rechtsextremistisch» einzustufen sei. Ein Schritt, der als direkte Voraussetzung für ein mögliches Verbot dienen kann.
Nun also die Klarstellung: Weder gibt das «Gutachten» eine solche Bewertung her, noch kann man mit einer bunten Zitatensammlung beweisen, dass die AfD die deutsche Verfassungsordnung abschaffen und beseitigen wolle. Und als gingen den Kölner Verwaltungsrichtern diese ganzen abwegigen Debatten über das gewünschte Wegverbieten der grössten Oppositionspartei ziemlich auf den Senkel, schreiben sie auch gleich noch ganz grundsätzlich, welche Voraussetzungen für die von vielen Linken und Teilen der Bürgerlichen gewollte Eingruppierung wirklich nötig wären:
«Eine solche Prägung der Gesamtpartei im Sinne einer beherrschenden Grundtendenz ist durch wertende Gesamtbetrachtung festzustellen, die sowohl die politischen Ziele der Partei sowie die hierauf gerichteten Verhaltensweisen ihrer Anhänger und Funktionäre in den Blick nimmt.» Ego: Um eine Partei zu verbieten, muss sie als Ganzes und im Gleichklang ihrer Mitglieder die Abschaffung der Demokratie anstreben.
Darum im Klartext: «Nach der Prüfung im Rahmen des Eilverfahrens kann gegenwärtig jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung der Antragstellerin als Gesamtpartei durch die vorstehend erörterten Positionen festgestellt werden.»
Das Kölner Urteil ist ein Meilenstein für das Geraderücken der zwischenzeitlich fast schon aus dem Ruder gelaufenen Verbotsfantasien der politischen Klasse und die dahinterstehende Hoffnung, sich eines lästigen Konkurrenten einfach durch klapperige Nazifizierung zu entledigen. Es belegt durch die Drastik seiner Korrektur, wie arg ideologische Antifa-Eiferer vom Schlage Faesers und anderer sich den Staat inklusive Inlandsgeheimdienst bereits zur Beute gemacht haben. Es belegt, wie willfährig der Verfassungsschutz sich politisch instrumentalisieren lässt. Und es belegt nicht zuletzt, wie tiefgreifend die deutsche Demokratie in der Tat gefährdet ist – aber nicht durch die AfD, sondern durch eine Staatsmacht, die undemokratische, ja autoritäre Mittel gegen die Opposition einsetzt.
Das Kölner Urteil ist aber auch deshalb ein so bemerkenswerter rechtsstaatlicher Pflock, der hier eingeschlagen wird, weil es in der ausführlichen Begründung des Eilverfahrens Wegmarken setzt, die im Hauptsache-Verfahren kaum noch wieder eingesammelt werden können, wie selbst linke Juristen (zum Teil mit bedauerndem Unterton) anmerken. Mit anderen Worten: Ein AfD-Verbot könnte hiermit so gut wie vom Tisch sein, wenngleich man sich aus Achtung vor dem Hauptsache-Urteil sich Triumphgeheul und Freudentänze verkneifen sollte.
Und noch eine durchaus gefährliche Verwirrung des Denkens räumen die Kölner Richter ab: die immer wieder bemühte Theorie, die AfD gebe sich lediglich eine rechtsstaatliche Fassade, dahinter marschierten aber längst die braun-ideologischen Fackelträger mit leuchtenden Hitler-Augen durchs Brandenburger Tor. Wer mit solchen Unterstellungen komme und gewissermassen den eigenen Argwohn zum Massstab staatlichen Handelns mache, der müsse schon mehr vorzuweisen haben als das luftige Assoziations-Bingo des Verfassungsschutzes nach dem Motto: Man kann sich ja denken, was die wirklich vorhaben, wenn sie mal an der Macht sind.
Vergesst diesen Schmarrn, sagen die Richter. Zumindest solange ihr keine belastbaren Hinweise auf Verschwörungen, Geheimbünde und -pläne habt: «Die Antragsgegnerin [d. h. die Bundesrepublik – Anm. des Verfassers] stützt ihre Bewertung ausschliesslich auf öffentlich verfügbare Quellen und hat nachrichtendienstliche Informationen zu weitergehenden, nicht öffentlich verlautbarten Zielen der Antragstellerin auch im gerichtlichen Verfahren nicht mitgeteilt. Danach kann bislang nicht zu Lasten der Antragstellerin angenommen werden, dass von ihr entsprechende weitergehende Pläne intern verfolgt werden.»
Alles in allem ist die Kölner Klatsche brutal. Dass sie die Debatte versachlichen und die zunehmend aggressive Antifa-Attitüde vermeintlich progressiver Kräfte und ihres weiten, zumeist staatsfinanzierten NGO-Vorfelds korrigieren und befrieden wird, steht freilich nicht zu erwarten. Schon hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vorgeschlagen, dann eben einzelne Landesverbände oder kleinere Gliederungen der AfD zu verbieten, wenn es schon im Ganzen nicht gelinge. Hauptsache irgendwas verbieten, soll das wohl heissen und klingt nach blindwütigem Umsichschlagen.
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wiederum ist auch nicht zufrieden mit diesem Teilsieg der AfD, weil die Richter nicht rascher geurteilt und keinen Rundum-Freibrief erteilt haben. Man könne das Urteil auch als eine Art Hausaufgabe für den Verfassungsschutz lesen. Da für viele inzwischen der «Kampf gegen rechts» zum fast schon einzigen politischen Lebensinhalt geworden ist, dürfte der allgemeine Kulturkampf weitergehen, bei dem Recht, Gesetz und Verfassung nur stören, wenn am Ende kein AfD-Verbot herauskommt. Das Urteil bleibt gleichwohl ein Meilenstein.