Der Bundesrat startet die Kampagne zu den neuen EU-Verträgen mit einem Etikettenschwindel: Ignazio Cassis spricht von «Bilaterale III». Dabei hat die EU schon vor Jahren den bilateralen Weg als eine Sackgasse dargestellt.
Zur Erinnerung: Kurz vor Weihnachten 2010 verabschiedeten die EU-Aussenminister einen Bericht zum Verhältnis zur Schweiz. Darin hielt die EU fest, dass der bilaterale Weg «eindeutig an seine Grenzen» stösst. Später haben der damalige Kommissionspräsident José Manuel Barroso und der EU-Botschafter in der Schweiz, Michael Reiterer, den bilateralen Weg für beendet erklärt.
© KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Die EU-Granden verlangten stattdessen, dass die Schweiz das weiterentwickelnde EU-Recht übernimmt, eine einheitliche Auslegung des EU-Rechts und eine einzige Gerichtsinstanz für Streitfälle akzeptiert. Diese Regelungen hat uns Brüssel im Rahmenvertrag I, der im Juni 2021 beerdigt wurde und im Rahmenvertrag II, über den jetzt debattiert wird, erneut aufs Auge gedrückt.
Das heisst, dass die EU ihr Recht dem Drittstaat Schweiz aufzwingen will. Unser Land ist zwar interessiert daran, mit der EU Handel zu treiben, jedoch ohne dass sie dafür ihre Souveränität und Selbstbestimmung aufgeben muss.
Aber der vorliegende neue EU-Vertrag, von der SVP als Kolonial-und Unterwerfungsvertrag bezeichnet, bedeutet jedoch genau das. Denn es geht hier nicht mehr nur um ein Abkommen in materiell eng umrissenen Bereichen, wie bei den Bilateralen I und II, sondern um die Übernahme weiter Teile des EU-Rechts. Das kommt einer Teilintegration der Schweiz in die EU gleich – und zwar als Vasallenstaat.
Diese neuen Abkommen markieren eine Grenze, die wir nicht überschreiten dürfen. Wenn wir sie annehmen, gibt es kein Zurück mehr, der Weg führt dann direkt in die EU.