Der Zürcher Weihnachtsmarkt am Hauptbahnhof hebt ein zuvor verhängtes Bargeldverbot auf und nimmt Schweizer Franken als Zahlungsmittel wieder an.
Der Verein Schweiz-Macher hatte Beschwerde gegen das Verbot eingelegt. Unmut äusserte sich auch in der Bevölkerung und in Medien. Das sei ein wichtiger Schritt für die Freiheit aller Menschen, die auf gesetzliche Zahlungsmittel angewiesen seien, schreibt der Verein in einer Mitteilung. Es bestätige sich, «dass Bargeldrestriktionen auf öffentlichem Grund rechtlich und gesellschaftlich nicht haltbar sind».
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Doch Zürich ist erst ein Etappensieg. Nun wurde auch gegen den Berner Sternenmarkt eine formelle Beschwerde bei der Stadt Bern eingereicht. Auch dort sollen Standbetreiber angehalten worden sein, kein Bargeld zu akzeptieren – trotz Nutzung von öffentlichem Grund.
Damit könnten gleich mehrere verfassungsmässige Rechte verletzt sein, so das Diskriminierungsverbot, die Wirtschaftsfreiheit und das Verhältnismässigkeitsprinzip. Auch würden Bestimmungen des Währungsgesetzes geritzt, wonach Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist. Der öffentliche Raum gehöre allen, nicht nur den Digitalen.
Kopf des Vereins Schweiz-Macher ist Richard Koller, Inspirator auch der Bargeld-Initiativen auf eidgenössischer Ebene. Er betont, Noten und Münzen seien kein nostalgisches Relikt, sondern ein unverzichtbares Freiheitsinstrument. Besonders ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche, Sparende sowie Personen mit Budget- oder Datenschutzbedenken seien auf Bargeld angewiesen. Zudem sei Bargeld ein zentraler Pfeiler der Krisenresilienz. Denn nur wer auch ohne digitale Infrastruktur bezahlen könne, bleibe in ausserordentlichen Lagen handlungsfähig.