Die Dänen, die in Sachen Migrationspolitik den härtesten Kurs in Europa fahren, ziehen mit ihrer Abschiebereform, die per 1. Mai dieses Jahres in Kraft tritt, die Schraube für kriminelle Ausländer noch mehr an. Gemäss NZZ vom 16. Februar soll, wer zu einer mindestens einjährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt wird, das Land automatisch verlassen müssen.
Jean-Christophe Bott/Keystone
Natürlich heulen bereits alle Menschenrechtsaktivisten auf – weil die von Dänemark beschlossene Massnahme gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst, nach welcher auch Straftäter ein Recht auf die Achtung ihres Familienlebens haben.
Doch diese Grosszügigkeit im Umgang mit Straftätern aus dem Migrationsbereich geht vielen europäischen Ländern längst gegen den Strich. Im letzten Dezember haben 27 Mitgliedstaaten des Europarates deshalb eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der es heisst, dass die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg diesem Recht krimineller Ausländer auf Familienleben zu viel Gewicht beimessen. Und dies verhindere oftmals Abschiebungen.
Dänemark, flächenmässig fast gleich gross wie die Schweiz, aber mit nur sechs Millionen Einwohnern, verschärft jetzt noch ein bisschen seine Regeln.
Der Erfolg gibt den Dänen denn auch recht. 2024 hat dieser EU-Staat bloss 860 Asylgesuche genehmigt.
Was für ein Unterschied zur mutlosen Migrationspolitik von Bundesrat Beat Jans. Obwohl die Schweizer Bevölkerung mit der Ausschaffungsinitiative, die seit 2016 in Kraft ist, die Abschiebung krimineller Ausländer gutgeheissen hat, nehmen unsere Behörden alle erdenklichen Ausreden zum Anlass, um Straffällige nicht in ihre Heimatländer zurückzuschicken.
Bundesrat Beat Jans sollte sich an seinen Parteikollegen in Dänemark ein Beispiel nehmen, die nicht lange fackeln, Menschenrechtskonvention hin oder her.