Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage auf Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Altbundeskanzlerin Angela Merkel abgewiesen. Das Stasi-Unterlagengesetz sehe keinen generellen Anspruch auf Herausgabe von Akten zu jedwedem Zweck vor, teilte eine Sprecherin des Gerichts der Welt mit.
Demnach ist eine Herausgabe nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich. Dazu gehört etwa, dass die betreffende Person Begünstigte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) war oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen bereits eine Person der Zeitgeschichte gewesen ist.
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«Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt», erklärte die Gerichtssprecherin. «So gibt es etwa keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass Frau Merkel eine Begünstigte des MfS war – zudem war sie vor 1990 keine Person der Zeitgeschichte.»
Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er gehörte von 2016 bis 2021 dem Berliner Abgeordnetenhaus an. 2020 trat er aus der FDP aus.