Die AfD will die Bundestagswahl 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten. Dies berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf eine Beschlussvorlage der Fraktionsführung um Alice Weidel und Tino Chrupalla.
Kern der Beschwerde ist das «Frauenstatut» der Grünen. Dieses schreibt vor, dass bei Listenaufstellungen jeder zweite Platz mit einer Frau besetzt werden muss. Die AfD sieht darin einen Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. In der Vorlage heisst es, man stelle «das Gleichberechtigungsverständnis der Grünen in Frage» und wolle zeigen, die Partei habe «ein fehlgeleitetes Demokratie- und Verfassungsverständnis».
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AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch erklärte: «Die Kandidatur auf einen Listenplatz muss allen offenstehen, sie darf nicht nach Geschlecht festgelegt werden.» Ziel der Klage sei auch, eine mögliche Übertragung solcher Regelungen auf andere Parteien zu verhindern.
Bereits im April 2025 hatten die AfD-Fraktion und mehrere Abgeordnete Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingelegt. Dieser wurde jedoch vom Parlament zurückgewiesen. Nun soll das Bundesverfassungsgericht über die Wahlprüfungsbeschwerde entscheiden.
Nach Angaben der Fraktion werden für das Verfahren Kosten von rund 20.000 Euro erwartet. Im Falle eines Erfolgs könnte die Wahlprüfung Auswirkungen auf die Gültigkeit der Bundestagswahl haben.