Nun steht es schwarz auf weiss: Der Bundesrat kündigt an, sich nicht an die neuen EU-Verträge zu halten, wenn die dynamische Rechtsübernahme im Bereich des Stromabkommens weiter gehen sollte, als er es heute erwartet. Konkret geht es um den Zugriff von Brüssel auf die schweizerische Wasserkraft.
Anthony Anex/Keystone
Der Bundesrat behauptet in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments, dass dieser hochsensible Bereich nicht Teil des Stromabkommens sei. Die Vergabe von Konzessionen, die Gestaltung des Wasserzinses oder der Heimfall von Wasserkraftanlagen zurück an die Gemeinden oder die Kantone seien nicht vom neuen Stromabkommen betroffen.
Weil der Bundesrat hierfür aber keine Garantien geben kann und diese Bereiche im Vertrag selbst nicht expliziet ausgeschlossen worden sind, verspricht er dem Parlament, das EU-Recht gegebenenfalls nicht zu übernehmen. In der Botschaft schreibt er: «Der Bundesrat wird einer solchen Weiterentwicklung des Abkommens nicht zustimmen, selbst wenn die EU dies unter Androhung von Ausgleichsmassnahmen fordern würde.»