Die Verwaltung des Bürgergelds verschlingt immer mehr Steuergeld: 2023 stiegen die Kosten auf 7,97 Milliarden Euro – ein Anstieg um 41 Prozent im Vergleich zu 2015. Laut Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) entfielen damit allein 2046 Euro Verwaltungskosten auf jeden erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger – ein neuer Höchststand.
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Noch 2015 lagen die Pro-Kopf-Kosten bei lediglich 1303 Euro. Den Löwenanteil der Ausgaben trägt der Bund mit 6,8 Milliarden Euro, die restlichen Kosten übernehmen die Kommunen.
Im Bundeshaushalt 2025 waren nur 5,25 Milliarden Euro für die Bürgergeld-Verwaltung eingeplant. Um die Lücke zu füllen, wurden Gelder umgeschichtet, die eigentlich für Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gedacht waren.
Das bedeutet: Weniger Mittel für Weiterbildung, Bewerbungstrainings oder Jobförderung – weil die Verwaltung zu teuer wird. Auch im Haushalt 2026 ist wieder nur der niedrigere Ansatz von 5,25 Milliarden Euro vorgesehen. Laut BIAJ ist das «vollkommen unrealistisch». Rund ein Drittel der 100.000 Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit sind aktuell mit der Auszahlung von Bürger-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld beschäftigt. Haupttreiber der Mehrkosten sind demnach vor allem gestiegene Gehälter infolge vergangener Tariferhöhungen.