Der Bund verbietet es den Polizisten, die Hautfarbe im Zusammenhang mit Fahndungen zu nennen. Ab sofort darf dieses Merkmal auf Geheiss des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) nicht mehr im nationalen Fahndungssystem Ripol eingetragen werden, wie der Blick berichtet.
Eine «offizielle Beschwerde» einer «ausländischen Behörde» sei der Auslöser des Verbots, heisst es weiter. Eine telefonische Anfrage der Weltwoche, wer diese ausländische Behörde sei, wollte das Fedpol nicht beantworten. Im Nachgang dazu haben wir auch eine schriftliche Anfrage gestellt. Die Antwort ist hängig.
Ein höherer Polizeioffizier vermutet, dass die «offizielle Beschwerde» aus der EU kam. Sie stehe im Zusammenhang mit dem Fall eines Schweiz-Kenianers, welcher der Polizei bei einer Kontrolle am Züricher Hauptbahnhof «Racial Profiling» vorgeworfen hatte. Das Bundegericht verneinte dies. Der Mann hatte sich geweigert, sich kontrollieren zu lassen und einen Ausweis zu zeigen. Doch der Fall wurde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen, der die Schweiz daraufhin verurteilte. Die Kontrolle sei «diskriminierend» gewesen.
Möglicherweise sei es nun eine europäische Behörde wie Europol, die der Schweiz vorschreibe, dass die Hautfarbe nicht mehr ein Fahndungsmerkmal sein dürfe, so der Polizeioffizier.
Polizisten schütteln darüber den Kopf. Die Hautfarbe sei ein «Hauptbeschreibungsmerkmal», erklärt einer. Die Anweisung aus Bern – und mutmasslich Brüssel – sei «absolut nicht praxistauglich». Dümmer gehe es nicht.
Der Fall ist in politischer Hinsicht ein Beispiel dafür, was uns erst recht blüht, wenn wir den EU-Unterwerfungsvertrag unterschreiben. Das Bundesgericht hat dann nicht mehr das letzte Wort, sondern ein Gericht der EU. Und dann kommen EU-Behörden und machen der Schweiz Vorschriften, ganz «offiziell».