Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Fall des gewaltsamen Todes von Philipos Tsanis verworfen und das Urteil damit rechtskräftig gemacht. Die Nachprüfung habe «keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben», teilte das Gericht mit.
Der syrische Flüchtling Mwafak al-S. war im Mai 2025 vom Landgericht Bielefeld unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Die Verteidigung hatte gegen das Urteil Revision eingelegt und unter anderem die Beweiswürdigung kritisiert.
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Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Der 20-jährige Tsanis war im Juni 2024 bei einem Abiball im Kurpark von Bad Oeynhausen angegriffen worden und zwei Tage später an schweren Kopfverletzungen gestorben.
Die Verteidigung hatte argumentiert, ein anderer könne für die tödlichen Verletzungen verantwortlich sein. Sie verwies dabei unter anderem auf einen Zeugen, dessen Aussage aus ihrer Sicht nicht ausreichend gewürdigt worden sei. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation nicht.
Das Landgericht hatte sich in seinem Urteil auf Videoaufnahmen und Zeugenaussagen gestützt und erklärt, es gebe «keinen Zweifel» an der Täterschaft von al-S. Auf den Aufnahmen ist unter anderem zu sehen, wie der Angeklagte das Opfer angreift und später in dessen Nähe bleibt.
Der Vater des Opfers sagte der Welt: «Gott sei Dank sitzt er hinter Gittern und kann keine anderen Menschen mehr verletzen.» Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig.