Er schien völlig überzeugt zu sein von dem, was er da gerade sagte. Bundesrat Beat Jans behauptete in der «Arena» auf SRF vor der Abstimmung über die elektronische Identitätskarte, die AHV-Nummer sei ja auch auf der Identitätskarte aus Plastik aufgedruckt. Die Sorge um mögliche Datenleaks sei daher verfehlt.
Ein Blick auf die ID im Portemonnaie zeigt schnell: Da ist keine Spur von der AHV-Nummer. Die Aussage war eine reine Erfindung. Moderator Sandro Brotz korrigierte Jans nicht, und auch später stellte SRF die Falschinformation nicht richtig.
Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) ging in der Folge eine Beschwerde ein, die auf diesen Fehler hinwies. Die UBI wies die Eingabe aber ab.
Zwar sei es in der Tat eine Falschinformation gewesen, und dass sie ohne Korrektur durchging, war eine «klare journalistische Sorgfaltspflichtverletzung». Allerdings habe es sich um einen sehr kurzen Ausschnitt in der Sendung gehandelt. Somit sei die Meinungsbildung des Publikums «nicht manipuliert» worden.
Die Botschaft der Entscheidung ist klar. Solange sich Bundesräte kurz fassen, dürfen sie auch ungestraft Unsinn erzählen. Und SRF ist nicht zu einer Richtigstellung gezwungen, wenn es sich nur um ein paar Sätze handelt.
Vielleicht lässt sich damit im Nachhinein erklären, warum der damalige Bundesrat Alain Berset bei SRF ohne Folgen behaupten durfte, mit dem Corona-Zertifikat könne man beweisen, dass man «nicht ansteckend» sei. Die blanke Lüge hatte ja schliesslich auch nur wenige Sekunden gedauert.
Konsequenterweise sollte man die Richtlinien von SRF nach dieser Entscheidung der UBI entsprechend anpassen. Die Auflage, korrekt zu informieren, gilt erst ab einer bestimmten Anzahl an Sekunden. Alles, was darunter liegt, darf offenbar ruhig unwahr sein. Kleiner Hoffnungsschimmer: Die Beschwerde wurde nicht einstimmig abgewiesen. Zwei der neun Mitglieder wollten sie gutheissen.