Im Juni 2025 hat der Ständerat mehrere Vorstösse für eine strengere Asyl- und Ausländerpolitik angenommen. Er hat einer Motion zugestimmt, mit welcher die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden eingeschränkt werden soll, falls gegen diese ein Strafverfahren wegen eines Vergehens oder Verbrechens eröffnet wird. Zudem akzeptierte der Ständerat eine Motion, wonach verurteilte Verbrecher vom Asylverfahren auszuschliessen wären beziehungsweise eine erteilte Aufenthaltsbewilligung entzogen werden soll.
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Beide Motionen wurden von Standesvertretern der SVP eingereicht und waren bereits vom Nationalrat angenommen worden. Umgehend gingen die beiden Motionen zur Umsetzung an Bundesrat Beat Jans, der dem zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vorsteht. Was ist zwischenzeitlich geschehen?
Anscheinend nichts, obwohl das Staatssekretariat für Migration (SEM) über 1431 Stellen verfügt. Da müsste doch irgendein Jurist aufzutreiben sein, dem hoffentlich praktikable Lösungen einfallen könnten. Weit gefehlt, erst am 28. November 2025 trafen sich Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden und verabschiedeten im Rahmen der «Asylstrategie 2027» ein «politisches Mandat», um unter anderem Asylverfahren zu beschleunigen und konsequenter gegen kriminelle Asylsuchende vorzugehen.
Bundesrat Jans meinte in diesem Zusammenhang, dass es «schnellere Entscheide, schnellere Rückkehr und schnellere Integration» brauche. Peinliche Worthülsen, denn würde der Justizminister dies wirklich ernst meinen, hätte er bereits konkrete Vorschläge präsentieren müssen, hatte er doch seit Juni 2025 mit den zwei Motionen den verbindlichen Auftrag erhalten, gegen kriminelle Asylsuchende vorzugehen.
Die Asylkonferenz traf auch diesbezüglich noch keine konkreten Entscheide und beschränkte sich auf die Nennung von Problemfeldern. Bundesrat Jans bezeichnete die Asylkonferenz als ersten Schritt. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sollen gemeinsam konkrete Massnahmen erarbeiten und umsetzen; einen konkreten Zeitplan gebe es nicht.
Der Titel «Held der Arbeit» wurde in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) als höchste staatliche Auszeichnung für hervorragende Leistungen verliehen; oft wurde er aber ironisch verwendet, um mangelnde Leistungen, Bürokratie oder die Absurdität der staatlichen Propaganda zu demaskieren. In diesem Sinne ist Bundesrat Jans ein echter «Held der Arbeit».
Also weiter nach dem Motto «Eile mit Weile», obwohl das Problem der kriminellen Asylsuchenden grösser ist als je zuvor. Asylsuchende, die aus nordafrikanischen Staaten stammen, werden zu sechzig Prozent einer Straftat beschuldigt (NZZ online, 28.11.2025). Deren Asylgesuche sind offensichtlich missbräuchlich, denn echte Flüchtlinge werden sich hüten, in die Kriminalität abzugleiten. Diese Kriminellen tanzen uns auf der Nase herum, und die Schweiz gewährt ihnen Unterkunft und Verpflegung, medizinische Versorgung sowie ein erst- und zweitinstanzliches Asylverfahren.
Mit humanitärer Tradition hat dies nichts mehr zu tun, vielmehr mit humanitärer Verblödung. Es ist deshalb dringlich geboten, die oben erwähnten Motionen umzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit ist aber auch dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen zu widmen. Denn auch die NZZ ortet beim Bundesverwaltungsgericht ein Effizienzproblem (NZZ, 28.11.2025). Und dies, obwohl das Bundesverwaltungsgericht seinen Personalbestand mit zusätzlichen (befristeten) 5 Richterstellen, 15 Gerichtsschreiberstellen sowie 5 Kanzleistellen erhöhen konnte.
Vor diesem kostspieligen Hintergrund verlangt Benedikt Würth, Mitte-Ständerat aus dem Kanton St. Gallen, in einem Vorstoss, eine vom Parlament bereits überwiesene Motion für eine Beschleunigung der Verfahren «prioritär und dringlich umzusetzen». Möge sein Unterfangen gelingen.
Fulvio Haefeli war von 2007 bis 2022 Richter am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.