Böller-Verbot zeigt: Selten ist behördlich verfügter Unsinn, der nicht durchsetzbar ist, so manifest geworden wie in der Silvesternacht
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Böller-Verbot zeigt: Selten ist behördlich verfügter Unsinn, der nicht durchsetzbar ist, so manifest geworden wie in der Silvesternacht

Es ist ein wahrhaftiger Engadiner Rohkrepierer: Weil der Hund einer St. Moritzer Gemeinderätin vor ein paar Jahren, vergällt durch ungewohnten Lärm, aus dem trauten Heim ausgebüxt war, initierte die Lokalpolitikerin das nun im kommunalen Polizeigesetz festgeschriebene Verbot. Doch der behördliche Erlass kümmerte zur Jahreswende weder Gäste noch Einheimische.

LARS KLEMMER / KEYSTONE
Böller-Verbot zeigt: Selten ist behördlich verfügter Unsinn, der nicht durchsetzbar ist, so manifest geworden wie in der Silvesternacht
LARS KLEMMER / KEYSTONE

Der Engadiner Post sagte der Chef der Gemeinde-Polizei, es seien in der Silvesternacht trotz flächendeckender Plakatierung der neuen Regelung «relativ viele Feuerwerke gezündet» worden. Die Raketen und Böller en masse, berichtet die lokale Zeitung, hätten den Ordnungshütern die unmögliche Aufgabe offenbart, welche ihnen die Gutmenschen-Mehrheit im Gemeinde-Parlament aufgebürdet habe: «Als dann die Knallerei um Mitternacht fast schon flächendeckend war, stellte sich den Polizeikräften ein weiteres Problem: ‹Wie können wir eine Mutter, die mit ihrem kleinen Buben eine einzelne Rakete abfeuert, büssen, während es rundherum nur so kracht und diese Böller ungeahndet bleiben?›»

Selten ist behördlich verfügter Unsinn, der nicht durchsetzbar ist, so manifest geworden wie in der St. Moritzer Silvesternacht. Das St. Moritzer Gemeinde-Parlament täte also gut daran, den unsinnigen Beschluss im Gesetz ersatzlos zu streichen. Das kleingeistige Verbot, das wie die Faust aufs Auge des erfrischend unkonventionellen Gemeinde-Präsidenten Christian J. Jenny passt, entspricht so ganz und gar nicht dem mondänen Ort, wo die schreckhaften Hunde auch vor einem Feuerwerk Gassi geführt werden könnten.

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