Die Weltwoche hat in diesem Fall als erstes Medium recherchiert und am 17. Februar 2025 sowohl dem Universitätsspital Zürich (USZ) als auch der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie kritische Fragen gestellt. Das USZ reagierte mit einer unabhängigen Prüfung der Vorwürfe, deren Ergebnisse jetzt vorliegen.
Sie ergaben, dass sich ein aus Deutschland stammender Kaderarzt und der Klinikdirektor der Klinik für Urologie bei einer Prüfungsanmeldung für den Schwerpunkttitel «Operative Urologie» falsch verhalten und dadurch ihre Treuepflicht verletzt haben. Die Spitaldirektion hat beide Urologen in die Verantwortung genommen und individuelle Massnahmen getroffen, um ein derartiges Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern. Weitere Verstösse wurden in der breit angelegten Überprüfung nicht festgestellt.
Die Klinik für Urologie des USZ sah sich im vergangenen Mai mit Vorwürfen konfrontiert, wonach es im Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung für den Schwerpunkttitel «Operative Urologie» zu Unregelmässigkeiten gekommen sein soll. Um den Sachverhalt objektiv aufzuklären, hat die Spitaldirektion die Anwaltskanzlei Nater Dallafior Rechtsanwälte beauftragt, eine Überprüfung der Vorhaltungen durchzuführen. Ziel der Überprüfung war die objektive Klärung, ob organisatorische oder individuelle Fehler vorlagen.
Korrespondenzen, Stellungnahmen und Unterlagen zur eingereichten fraglichen Prüfungsanmeldung wurden eingehend untersucht. Zusätzlich wurden im Rahmen weit gefasster Abklärungen mehr als zwanzig Interviews mit internen und externen Personen, sowie externen Experten geführt. Und schliesslich wurden sämtliche Anmeldungen zur Schwerpunktprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten überprüft, die unter der aktuellen Klinikleitung die Prüfung für den Schwerpunkt «Operative Urologie» abgelegt hatten.
Im Endergebnis hat die umfassende Prüfung ergeben, dass es sich «um ein isoliertes Fehlverhalten» bei der einen Prüfungsanmeldung eines Kaderarztes handelte. Personen wurden keine geschädigt oder gefährdet. Der Arzt hatte die Zahl jener spezifischen Operationen, die für den Schwerpunkttitel «Operative Urologie» nachgewiesen werden müssen, falsch deklariert. Er war zu diesem Zeitpunkt noch nicht berechtigt, zur Prüfung zugelassen zu werden. Der Klinikdirektor hatte die falschen Operationszahlen durch seine Unterschrift bestätigt. Beim vorliegenden Fehlverhalten handelt es sich nach Einschätzung der untersuchenden Anwaltskanzlei zwar nicht um einen strafrechtlichen Tatbestand, jedoch um eine Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem USZ als Arbeitgeberin.
Der Spitalrat und die Spitaldirektion haben sich eingehend mit den Schlussfolgerungen und Konsequenzen befasst. Da kein strafrechtlicher relevanter Tatbestand vorliegt, steht für das USZ im Zentrum, das Vertrauen in die Klinik für Urologie wiederherzustellen. Der Kaderarzt und der Klinikdirektor sind sich des Fehlverhaltens bewusst, zeigten sich in der Überprüfung kooperativ und trugen aktiv zur Aufklärung bei. Die Spitaldirektion hat personalrechtliche Massnahmen ergriffen und disziplinarische Vorgaben gemacht. Diese stellen sicher, dass sich ein solches Fehlverhalten nicht wiederholt.