«Dass politische Meinungsäusserungen mit repressiven Massnahmen beantwortet werden, halten wir für inakzeptabel»: Offener Brief zum Fall Jacques Baud an Schweizer Bundesrat
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«Dass politische Meinungsäusserungen mit repressiven Massnahmen beantwortet werden, halten wir für inakzeptabel»: Offener Brief zum Fall Jacques Baud an Schweizer Bundesrat

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«Dass politische Meinungsäusserungen mit repressiven Massnahmen beantwortet werden, halten wir für inakzeptabel»: Offener Brief zum Fall Jacques Baud an Schweizer Bundesrat
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Dieser offene Brief wird am Wochenende vom 20. und 21. Dezember 2025 an das Schweizer Aussendepartement verschickt. Initiiert hat ihn der Neutralitätsexperte Dr. Pascal Lottaz, Associate Professor, Universität Kyoto – Mitunterzeichner können sich im verlinkten Formular eintragen. Wir dokumentieren den Brief im Wortlaut.

«Dass politische Meinungsäusserungen mit repressiven Massnahmen beantwortet werden, halten wir für inakzeptabel»: Offener Brief zum Fall Jacques Baud an Schweizer Bundesrat

Intervention des EDA zugunsten zweier sanktionierter Schweizer Staatsangehöriger auf der EU-Sanktionsliste

Sehr geehrter Herr Bundesrat,
Sehr geehrter Herr Vorsteher des EDA,

Wir wenden uns als Schweizer Bürger an Sie aus der Akademie, Diplomatie, Journalismus, Aktivismus und der Rechtslehre.

Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass zwei Schweizer Staatsangehörige – Col. Jacques Baud und Nathalie Yamb – auf eine Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt wurden, ohne dass gegen sie ein ordentliches Gerichtsverfahren durchgeführt, ihnen rechtliches Gehör gewährt oder ihnen konkrete strafrechtlich relevante Handlungen nachgewiesen worden wären. Die Sanktionen stützen sich offenkundig auf politische Meinungsäusserungen und öffentliche Stellungnahmen.

Aus unserer Sicht stellt dieses Vorgehen einen schwerwiegenden Eingriff in fundamentale Menschenrechte dar, insbesondere in:

  • die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit,
  • das Recht auf ein faires Verfahren,
  • sowie den Schutz vor willkürlicher Bestrafung.

Dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch eine ausländische Staatengemeinschaft faktisch sanktioniert werden, ohne richterliche Entscheidung und ohne individuelle Anhörung, ist aus rechtsstaatlicher Perspektive in höchstem Masse problematisch. Es widerspricht grundlegenden Prinzipien, die die Schweiz traditionell verteidigt – sowohl im Rahmen ihrer Neutralität als auch ihres Engagements für Völkerrecht und Menschenrechte.

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Wir halten es für inakzeptabel, dass politische Meinungsäusserungen – selbst wenn sie kontrovers oder unbequem sind – mit repressiven Massnahmen beantwortet werden. Eine solche Praxis erzeugt einen gefährlichen Präzedenzfall, der weit über die beiden betroffenen Personen hinausreicht und das Fundament pluralistischer, demokratischer Gesellschaften untergräbt.

Vor diesem Hintergrund fordern wir das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ausdrücklich auf, im Rahmen seiner Möglichkeiten:

  • formell bei der Europäischen Union zu intervenieren,
  • gegen die Aufnahme von Schweizer Staatsangehörigen auf die EU-Sanktionsliste zu protestieren,
  • sie vollumfänglich konsularisch zu betreuen und zu schützen,
  • Schweizer Banken, Kreditinstitutionen und anderen Unternehmen zu untersagen, EU-Sanktionen gegen diese Personen im Inland umzusetzen.

Wir erwarten von der Schweiz, dass sie ihre Staatsangehörigen schützt, wenn deren grundlegende Rechte ohne gerichtliche Grundlage eingeschränkt werden – unabhängig davon, ob ihre politischen Positionen mehrheitsfähig sind oder nicht. Der Schutz der Rechtsstaatlichkeit darf niemals von inhaltlicher Zustimmung abhängig gemacht werden.

Sehr geehrter Herr Bundesrat, wir bitten Sie nachdrücklich, dieser Angelegenheit die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen und im Sinne der rechtsstaatlichen Tradition der Schweiz zu handeln.

Für eine Rückmeldung über die Haltung und das weitere Vorgehen des EDA wären wir Ihnen dankbar.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Pascal Lottaz, Associate Professor, Universität Kyoto

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