Auch unter der früheren Kulturstaatsministerin Claudia Roth wurde das sogenannte Haber-Verfahren eingesetzt, um mögliche Empfänger staatlicher Fördergelder durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Das erklärte ihr Nachfolger Wolfram Weimer auf Anfrage des Nachrichtenportals NIUS.
Die Information sorgt in einer laufenden politischen Kontroverse für neue Brisanz. Weimer hatte das Verfahren kürzlich angewandt, nachdem drei mutmasslich linksextreme Buchhandlungen von der Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis nominiert worden waren. Der Verfassungsschutz meldete daraufhin «verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse». Der Kulturstaatsminister strich die Geschäfte daraufhin von der Liste der Preisträger. Der Preis ist mit Fördergeldern zwischen 7000 und 25’000 Euro verbunden.
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Aus den Reihen der Grünen folgte scharfe Kritik. Die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katharina Dröge, bezeichnete das Vorgehen als «absolut willkürlich, intransparent und unfair». Zudem wirft sie Weimer vor, in einem Standardschreiben an die betroffenen Buchhandlungen behauptet zu haben, die Jury habe deren Auszeichnung nicht gewollt. Dröge spricht von einer «Lüge» und fordert eine Stellungnahme von Bundeskanzler Friedrich Merz.
Nach Angaben des Kulturstaatsministeriums griff jedoch bereits Roth während ihrer Amtszeit auf das Haber-Verfahren zurück. Demnach liess ihr Haus im Jahr 2023 einen potenziellen Fördergeldempfänger wegen «Verdachts des Rechtsextremismus» beim Verfassungsschutz überprüfen. Weitere Angaben könne man «aus Gründen des Geheimschutzes» nicht machen.
Zusätzliche Brisanz erhält der Vorgang durch die Förderpraxis der vergangenen Jahre. Mehrere der nun ausgeschlossenen Buchhandlungen hatten zuvor staatliche Preisgelder erhalten. So wurde die Berliner Buchhandlung «Schwankende Weltkugel» 2022 und 2024 mit insgesamt 14’000 Euro ausgezeichnet. Der Bremer «Golden Shop» sowie die Göttinger «Rote Strasse» erhielten 2023 jeweils 7000 Euro.
Das Haber-Verfahren existiert seit 2017 und erlaubt es Behörden, vor der Vergabe staatlicher Fördermittel beim Verfassungsschutz nach möglichen extremistischen Bezügen von Antragstellern zu fragen. Juristisch ist die Praxis seit Jahren umstritten. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwies 2020 auf «verfassungsrechtliche Bedenken». Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellte bereits 2019 fest, dass die Durchführung des Verfahrens nach der damaligen Gesetzeslage datenschutzwidrig sei.