Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss seine Verträge zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen offenlegen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Das BAG teilte am Montag mit, dass es darauf verzichtet, ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anzufechten.
Dem Entscheid vorausgegangen waren Beschwerden von Privatpersonen, die gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Verträge verlangten, welche das BAG und die Armeeapotheke mit Impfstoffherstellern abgeschlossen hatten. Das BAG hatte diese Gesuche Ende 2023 abgelehnt.
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Das Bundesverwaltungsgericht gab den Beschwerdeführern recht. Der Bund akzeptiert nun den Entscheid und verzichtet auf eine weitere Beschwerde. Damit können die Verträge grundsätzlich offengelegt werden.
Nach Angaben des BAG haben jedoch die betroffenen Hersteller weiterhin die Möglichkeit, selbst gegen das Urteil vorzugehen. Sie könnten den Entscheid anfechten, um ihre Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu schützen.
Bereits im Jahr 2022 hatte das BAG die Verträge mit mehreren Impfstoffherstellern veröffentlicht, allerdings in geschwärzter Form. Betroffen waren Vereinbarungen mit Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, Astra Zeneca und Curevac.
Der Bund hatte eine weitergehende Offenlegung bislang abgelehnt.