Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Phänomenbereich «verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates» offenbar aufgelöst. Das geht aus einem Schriftsatz des Rechtsanwalts Wolfgang Roth hervor, der das Bundesamt in einem Verfahren gegen den früheren Behördenpräsidenten Hans-Georg Maassen vertritt. Dies berichtet das Portal Apollo News.
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Roth schrieb in der Korrespondenz mit Gericht und Kläger, der Phänomenbereich sei «inzwischen aufgelöst». Als Begründung erklärte er, das Themenfeld habe «aufgrund der Entwicklungen nach seiner Einführung im Jahr 2021 an Bedeutung verloren». Mit der Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der Kategorie stehe diese Entscheidung jedoch nicht im Zusammenhang.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigte die Auflösung auf Anfrage nicht. Die Behörde erklärte lediglich, das «Personenpotenzial im Bereich ‹Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates›» werde weiterhin bearbeitet.
Der Phänomenbereich war im April 2021 eingeführt worden. Darunter fassten die Behörden Personen zusammen, die staatliche Institutionen oder demokratische Entscheidungsprozesse grundsätzlich in Frage stellten und sich keiner der klassischen Extremismus-Kategorien zuordnen liessen. Dazu zählen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus sowie auslandsbezogener Extremismus.
Nach Angaben des Verfassungsschutzes wurden rund 1500 Personen diesem Spektrum zugerechnet. Die Kategorie stand jedoch von Beginn an in der Kritik. Staats- und Verfassungsrechtler bemängelten unter anderem eine unklare Definition und eine mögliche Ausweitung der Beobachtung auf scharfe, aber rechtlich zulässige Kritik an staatlicher Politik.