Christian Ohde / CHROMORANGE
Ein deutsches Gericht darf eine nonbinäre Person mit der Anrede «Sehr geehrter Herr» anschreiben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und wies damit den Antrag einer Person mit gestrichenem Geschlechtseintrag zurück. Ziel des Antrags war es, die wiederholte männliche oder wahlweise weibliche Ansprache durch das Landgericht als rechtswidrig feststellen zu lassen. Das OLG erklärte den Antrag für unzulässig (Az.: 3 VAs 9/25).
Die Begründung: Bei der Anrede handle es sich nicht um eine regelnde Massnahme im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung, sondern um eine «formelle Höflichkeitsformel» im Schriftverkehr. Damit fehle ein «tauglicher Streitgegenstand». Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.