Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Betrugsmasche im Asylverfahren von türkischen Staatsangehörigen aufgedeckt und eine Klage gegen eine Abschiebung abgewiesen. Dies berichtet Apollo News.
Im konkreten Fall legte ein Asylbewerber zunächst widersprüchliche Angaben zu seiner Flucht vor. Später reichte er Auszüge aus dem türkischen Justizsystem Uyap ein, die ihm Präsidentenbeleidigung und Terrorpropaganda vorwarfen. Laut Gericht bezogen sich die angeblichen Taten auf Social-Media-Beiträge, die erst nach seiner Einreise nach Deutschland entstanden waren.
Wolf von Dewitz/DPA/Keystone
Ein Gutachter stellte fest, dass über Plattformen wie Tiktok oder Telegram mutmasslich Anklageschriften gegen Bezahlung angeboten werden. Demnach sollen auch Personen aus dem türkischen Staatsdienst beteiligt sein. Die Dokumente würden formal im System erfasst, enthielten jedoch keine belastbaren Beweise und führten in der Regel zu keinen Verfahren.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sah keine glaubhafte politische Verfolgung. Entscheidend sei, dass eine tatsächliche Gefährdung bei einer Rückkehr nicht erkennbar sei, wenn Verfahren nur gegen Bezahlung initiiert würden. Der sogenannte Politmalus greife in solchen Fällen nicht. Die Klage wurde abgewiesen.