Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält trotz der Kölner Gerichtsentscheidung an der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fest und lässt zugleich das zentrale Gutachten zur Hochstufung der Partei vertieft prüfen.
Dobrindt sagte der Welt: «Die AfD ist ein Beobachtungsfall.» Das Verwaltungsgericht Köln habe deutlich gemacht, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe, diese jedoch nicht das Gesamtbild prägten.
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Das Gericht untersagte dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren, die AfD vorerst als «gesichert rechtsextremistisch» einzustufen und zu bezeichnen. In der Hauptsache steht eine Entscheidung noch aus. Zwar liege eine hinreichende Gewissheit für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vor, diese führten aber nicht dazu, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
Parallel kündigte das Bundesinnenministerium eine «vertiefte Prüfung» des mehr als 1100 Seiten umfassenden Gutachtens an, das Grundlage der Hochstufung im Mai 2025 war . Das Haus bestätigte diesen Schritt gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Der Verfassungsschutz war in dem Gutachten zum Schluss gekommen, in der Partei gebe es ein vorherrschendes «ethnisch-abstammungsmässiges» Volksverständnis . Zu konkreten nachrichtendienstlichen Massnahmen äusserte sich Dobrindt nicht und verwies auf deren Geheimhaltung.
Während die AfD ein sofortiges Ende «aller Massnahmen» fordert, hält die SPD ein Verbotsverfahren weiterhin für möglich. Die politische und juristische Auseinandersetzung ist damit nicht beendet.