Die deutsche Bundesregierung lässt über 2500 NGOs und Einzelpersonen vom Verfassungsschutz prüfen. In über 200 Fällen wurden «auffällige Erkenntnisse» gefunden
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Die deutsche Bundesregierung lässt über 2500 NGOs und Einzelpersonen vom Verfassungsschutz prüfen. In über 200 Fällen wurden «auffällige Erkenntnisse» gefunden

Ein Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland enthüllt: In den vergangenen vier Jahren hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Auftrag von Ministerien und Bundesbehörden mehr als 2500 Überprüfungen durchgeführt – 1250 Nichtregierungsorganisationen und 1296 Einzelpersonen waren betroffen. Grund war jeweils ein Antrag auf öffentliche Fördergelder.

JASON TSCHEPLJAKOW / KEYSTONE
ARCHIV - 31
JASON TSCHEPLJAKOW / KEYSTONE

Die Überprüfungen erfolgen nach dem sogenannten Haber-Verfahren. Dabei können Bundesämter wie das Innenministerium oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beim Verfassungsschutz anfragen, ob es «verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse» über Antragsteller gibt.

Eine konkrete Verdachtslage ist dafür nicht erforderlich, und die Betroffenen werden auch nicht informiert, dass sie überprüft worden sind.

In 210 Fällen meldete der Verfassungsschutz tatsächlich auffällige Erkenntnisse. Das Innenministerium empfahl daraufhin, die Förderanträge abzulehnen. Wie häufig das Verfahren seit seiner Einführung 2004 insgesamt angewandt worden ist, bleibt unklar.

Bekannt ist lediglich, dass zwischen 2004 und 2018 etwa 50 Abfragen im Rahmen des Förderprogramms «Demokratie leben» erfolgten. In den Jahren 2018 und 2019 kamen laut Regierung rund 330 Fälle hinzu.

Die Linksfraktion kritisiert die Praxis scharf. Ihre innenpolitische Sprecherin Clara Bünger spricht von einer «Verdachtskultur» und einem «Regime der geheimdienstlichen Ausspähung» gegenüber der Zivilgesellschaft. Das Bundesinnenministerium hingegen verteidigt das Vorgehen als notwendige Sicherheitsprüfung im Umgang mit Steuergeldern.

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