Friedhöfe sind in der Schweiz keine religiösen Einrichtungen, sondern staatliche. Darauf verwies das Komitee, das gegen die Einrichtung eines muslimischen Grabfelds im thurgauischen Weinfelden das Referendum einrichtete. Man dürfe keine einzelne Religion bevorzugen.
Eine Mehrheit der Stimmbürger folgte diesem Argument und lehnte das exklusive Grabfeld ab. Obwohl die Medien tüchtig für dieses gewirbelt hatten.
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Allen voran Radio SRF. In einer Sendung zur Abstimmung im «Echo der Zeit» behauptete die Moderatorin, es gehe «längst nicht mehr um das Grabfeld an sich», sondern um «Fremdenfeindlichkeit». Wie sie zu diesem Schluss kam, verriet sie nicht.
Im Beitrag wurden auch die beiden SVP-Nationalräte Pascal Schmid und Manuel Strupler kritisiert. Sie würden den Urnengang missbrauchen, um für die Migrationspolitik ihrer Partei zu werben. Dass beide als Weinfelder direkt betroffene Bürger sind, wurde unterschlagen.
SRF habe mit dieser Sendung «die Meinungsbildung in unzulässiger Weise beeinflusst», urteilt nun die Ombudsstelle der SRG. Die Vorwürfe seien «in keiner Weise belegt», heisst es in der Stellungnahme.
Ausserdem sei der wahre Hintergrund des Referendums, die Wahrung der säkularen Ordnung auf Friedhöfen, praktisch nicht vorgekommen. Und Schmid und Strupler hätten keine Gelegenheit erhalten, auf die Behauptung in der Sendung zu reagieren.
In einer Reaktion auf die Rüge an die Adresse von Radio SRF zeigt sich das Referendumskomitee erfreut. Es sei nie um Ausgrenzung von Muslimen gegangen.