Mit Kopfschütteln und Erstaunen nehmen die meisten Medien zur Kenntnis, dass sich die seltsame Bevölkerung nach wie vor für die Bargeldzahlung einsetzt. Verhaltensökonomen und Psychologen analysieren die seltsame Seele eines Volkes, das grundsätzlich noch immer mit Nötli und Münz bezahlen will. Obwohl und gerade weil Bargeld für die meisten Menschen nicht mehr das gängigste Zahlungsmittel ist.
© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER
Weil das Kunsthaus Zürich und der Weihnachtsmarkt im Zürcher Hauptbahnhof die Bargeldzahlung abschaffen wollten, erhoben sich so lautstarke Proteste, dass beide Institutionen auf ihren Entscheid zurückkommen mussten. Beim Weihnachtsmarkt entstand sogar der Eindruck, dass Bargeld grundsätzlich verboten sei und entsprechendes Zuwiderhandeln sogar rechtlich geahndet werde.
Nun hat die Weigerung zur Entgegennahme von Bargeld natürlich mit Sicherheitsbedenken zu tun. Weil die Schweiz in den letzten Jahren eine vor allem importierte Kriminalität ins Land geholt hat, sind viele Kassen mit Bargeld vor Überfällen und Diebstahl nicht mehr sicher.
Dabei ist die Verweigerung der Entgegennahme von Bargeld im Grunde gesetzeswidrig. Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) definiert den Schweizer Franken als gesetzliche Währung. Gesetzliche Zahlungsmittel sind Banknoten, Münzen und Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Banknoten besitzen unbeschränkte Zahlungskraft, während Münzen auf 100 Stück pro Zahlung begrenzt sind.
Es ist also grundsätzlich jedermann verpflichtet, Barzahlungen entgegenzunehmen. Wenn dies jetzt klammheimlich geändert wird, muss das zu denken geben. Denn die Einschränkung oder letztlich gar ein Verbot des Bargeldes liefert die Bürger vollkommen den Banken aus. Wenn eine Bank den Laden dichtmacht, kann der Kunde mit seinen elektronischen Mitteln null und nichts mehr ausrichten. Das geht oft vergessen beim Streit für und wider das Bargeld.