Doppeltes Mehr für die EU-Verträge: Bundesrat foutiert sich um Vernehmlassung und setzt sich über Mehrheit hinweg
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Doppeltes Mehr für die EU-Verträge: Bundesrat foutiert sich um Vernehmlassung und setzt sich über Mehrheit hinweg

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Doppeltes Mehr für die EU-Verträge: Bundesrat foutiert sich um Vernehmlassung und setzt sich über Mehrheit hinweg
Doppeltes Mehr für die EU-Verträge: Bundesrat foutiert sich um Vernehmlassung und setzt sich über Mehrheit hinweg
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

An seiner Sitzung vom Freitag hat der Bundesrat die EU-Verträge dem Parlament übergeben. Damit sei die Regierung nicht mehr «im Lead», sagte der zuständige Aussenminister Ignazio Cassis, der sehr erleichtert wirkte, das vermaledeite Dossier endlich weg von seinem Pult zu haben.

© KEYSTONE / ANTHONY ANEX
Bundesrat Ignazio Cassis, rechts, spricht neben Bundespraesident Guy Parmelin, Mitte, und Bundesrat Beat Jans, links, an einer Medienkonferenz zur Botschaft zum Paket
© KEYSTONE / ANTHONY ANEX

Aber selbst in dieser vorerst letzten Etappe zeigte der Bundesrat, wie weit er bereit zu gehen ist, um diese Verträge dem Schweizervolk einzuhämmern. So hat die Landesregierung wichtige Resultate der Vernehmlassung, die er zu den Verträgen hat durchführen lassen, erst gar nicht berücksichtigt.

Konkret geht es um die Frage, ob es bei einer Abstimmung ein Doppeltes Mehr (Volk und Stände) braucht, um über diese weitreichenden Verträge zu befinden. Oder ob aus Sicht des Bundesrats gar kein Referendum vorgesehen ist und das Volk zuerst noch eines ergreifen muss, um überhaupt mitbestimmen zu dürfen, in diesem Fall mit einem einfachen Volksmehr.

Wie der im Dezember publizierte Bericht zu den Vernehmlassungs-Antworten klar zeigte, spricht sich eine Mehrheit der ständigen Vernehmlassungs-Teilnehmenden (Kantone, Parteien, Dachverbände) sowie der weiteren interessierten Kreise (Verbände, Stiftungen, Hochschulen, etc.) für eine Abstimmung mit Doppelten Mehr aus. 45 von 83 Teilnehmern sind für das Ständemehr, 38 dagegen. Das heisst: 54 Prozent stellen sich gegen den Vorschlag des Bundesrats.

Doch das hindert den Bundesrat nicht daran, am einfachen Volksmehr festzuhalten. Er foutiert sich um die Vernehmlassung und setzt sich über die Mehrheit hinweg. Lebt hier der Bundesrat bereits den Brüssel-Spirit? Bei einem Ja zu den Verträgen könnte die Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht zwar noch mitreden, aber nicht mitbestimmen. Decision Shaping nennt der Bundesrat diese unterwürfige Form des Abnickens – er hat dafür nicht einmal ein Wort in einer der vier Landessprachen gefunden.

Auf diesen Missstand angesprochen, weicht Justizminister Beat Jans aus. Mehr noch: Er wollte an der Medienkonferenz vom Freitag das Resultat der Vernehmlassung schlechtmachen, wonach die Mehrheit «nur» aufgrund von Eingaben privater Personen zustande gekommen sei. Auf Präzisierung, dass dies nicht stimme und die Mehrheit nicht innerhalb der natürlichen, sondern der juristischen Vernehmlassungsteilnehmern zustande kam, wollte Jans nicht eingehen.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.