An seiner Sitzung vom Freitag hat der Bundesrat die EU-Verträge dem Parlament übergeben. Damit sei die Regierung nicht mehr «im Lead», sagte der zuständige Aussenminister Ignazio Cassis, der sehr erleichtert wirkte, das vermaledeite Dossier endlich weg von seinem Pult zu haben.
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Aber selbst in dieser vorerst letzten Etappe zeigte der Bundesrat, wie weit er bereit zu gehen ist, um diese Verträge dem Schweizervolk einzuhämmern. So hat die Landesregierung wichtige Resultate der Vernehmlassung, die er zu den Verträgen hat durchführen lassen, erst gar nicht berücksichtigt.
Konkret geht es um die Frage, ob es bei einer Abstimmung ein Doppeltes Mehr (Volk und Stände) braucht, um über diese weitreichenden Verträge zu befinden. Oder ob aus Sicht des Bundesrats gar kein Referendum vorgesehen ist und das Volk zuerst noch eines ergreifen muss, um überhaupt mitbestimmen zu dürfen, in diesem Fall mit einem einfachen Volksmehr.
Wie der im Dezember publizierte Bericht zu den Vernehmlassungs-Antworten klar zeigte, spricht sich eine Mehrheit der ständigen Vernehmlassungs-Teilnehmenden (Kantone, Parteien, Dachverbände) sowie der weiteren interessierten Kreise (Verbände, Stiftungen, Hochschulen, etc.) für eine Abstimmung mit Doppelten Mehr aus. 45 von 83 Teilnehmern sind für das Ständemehr, 38 dagegen. Das heisst: 54 Prozent stellen sich gegen den Vorschlag des Bundesrats.
Doch das hindert den Bundesrat nicht daran, am einfachen Volksmehr festzuhalten. Er foutiert sich um die Vernehmlassung und setzt sich über die Mehrheit hinweg. Lebt hier der Bundesrat bereits den Brüssel-Spirit? Bei einem Ja zu den Verträgen könnte die Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht zwar noch mitreden, aber nicht mitbestimmen. Decision Shaping nennt der Bundesrat diese unterwürfige Form des Abnickens – er hat dafür nicht einmal ein Wort in einer der vier Landessprachen gefunden.
Auf diesen Missstand angesprochen, weicht Justizminister Beat Jans aus. Mehr noch: Er wollte an der Medienkonferenz vom Freitag das Resultat der Vernehmlassung schlechtmachen, wonach die Mehrheit «nur» aufgrund von Eingaben privater Personen zustande gekommen sei. Auf Präzisierung, dass dies nicht stimme und die Mehrheit nicht innerhalb der natürlichen, sondern der juristischen Vernehmlassungsteilnehmern zustande kam, wollte Jans nicht eingehen.