Bundespräsident Guy Parmelin musste vergangene Woche nach Brüssel reisen, um einen Vertrag der institutionellen Unterwerfung der Schweiz unter die Europäische Union zu unterschreiben. Falls es zur Volksabstimmung kommt und die hiesige Stimmbevölkerung dazu ja sagt, wird die EU in den entscheidenden Bereichen zum Gesetzgeber in der Schweiz, und das EU-Gericht hätte bei Streitigkeiten das letzte Wort.
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Obwohl die SVP und ihre Bundesräte persönlich gegen diesen Anbindungsvertrag sind, ist Guy Parmelin verpflichtet – zwar nicht in seinem Namen, aber für den Bundesrat – zu unterschreiben. Diese Bürde müssen sowohl die SVP wie auch Parmelin persönlich auf sich nehmen. Das ist der Preis des Präsidentenamtes. Nach Entscheid im Bundesrat muss der Präsident der Kollegialbehörde diesen Beschluss vertreten. Das ist persönlich und politisch nicht einfach. So musste ich damals die Ausweitung der EU-Personenfreizügigkeit gegen meine Überzeugung im Namen des Bundesrates mittragen.
Zum Kollegialsystem gehört, dass der Bundespräsident das Gremium gegen aussen vertritt. So geschah es auch beim Besuch, den Parmelin als Bundespräsident 2021 nach Brüssel unternehmen musste. Nur damals entschied die Mehrheit der Landesregierung nicht gegen seinen Willen. Leider getraute sich der Bundesrat damals nicht, die rote Linie klar zu benennen. Sonst hätte Parmelin der EU mitteilen können: «Wir sind jederzeit gerne bereit, bilaterale Verträge in beiderseitigem Nutzen abzuschliessen. Aber das Recht, die eigene Zukunft zu gestalten, will die Schweiz nicht der EU abtreten.» Oder in jenen Worten, die der erste Bundespräsident Jonas Furrer bei Gründung des Bundesstaates 1848 den europäischen Mächten zugerufen hat: «Die unabhängige Schweiz wird sich weiterhin selber regieren!»