«Erinnert an DDR-Zeiten»: Sahra Wagenknecht fordert Rücktritt von Verteidigungsminister Pistorius wegen Auslandsregelung für Männer
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«Erinnert an DDR-Zeiten»: Sahra Wagenknecht fordert Rücktritt von Verteidigungsminister Pistorius wegen Auslandsregelung für Männer

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«Erinnert an DDR-Zeiten»: Sahra Wagenknecht fordert Rücktritt von Verteidigungsminister Pistorius wegen Auslandsregelung für Männer
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BSW-Chefin Sahra Wagenknecht fordert den Rücktritt von Verteidigungsminister Boris Pistorius wegen einer neuen Auslandsregelung für Männer. Darüber berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Die Vorschrift ist Teil des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes und gilt seit dem 1. Januar.

Demnach müssen Männer ab 17 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen. Zuvor galt diese Pflicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Mit der Reform wurde sie auf Friedenszeiten ausgeweitet. Ziel ist laut Bundeswehr eine «belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung».

FABIAN SOMMER / KEYSTONE
Sahra Wagenknecht, Vorsitzende des BSW
FABIAN SOMMER / KEYSTONE

Wagenknecht kritisiert die Regelung scharf. «Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun», sagte sie laut AFP. Pistorius «sollte angesichts dieser unsäglichen Gesetzesregelung zurücktreten».

Grundlage ist § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes. Demnach müssen männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte, Genehmigungen seien grundsätzlich zu erteilen.

Eine Ablehnung ist laut Gesetz nur möglich, wenn eine unmittelbar bevorstehende Einberufung vorliegt. Verstösse gegen die Meldepflicht werden derzeit nicht sanktioniert. Künftig soll per Verwaltungsvorschrift klargestellt werden, dass die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, solange der Dienst freiwillig bleibt.

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