Die Zuwanderung in die Schweiz wird künftig einfacher: Mit der Übernahme der EU-Unionsbürger-Richtlinie passt sich die Schweiz an zentrale EU-Regeln zur Personenfreizügigkeit an. Das berichtete die NZZ unter Berufung auf den Bundesrat. Im Fokus stehen dabei neue Rechte auf Daueraufenthalt und ein deutlich ausgeweiteter Familiennachzug.
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Neu können EU-Bürger nach fünf Jahren in der Schweiz ein unbefristetes Aufenthaltsrecht beanspruchen – auch wenn sie in der Zwischenzeit arbeitslos waren oder Sozialhilfe bezogen haben, solange gewisse Bedingungen erfüllt sind. Dieses Recht gilt ebenso für Familienangehörige, darunter auch Eltern, Schwiegereltern und pflegebedürftige Verwandte – unabhängig von deren Nationalität.
Ein Beispiel zeigt die Tragweite der neuen Regeln: Ein 48-jähriger Nordmazedonier, dessen Aufenthaltsrecht nach der Scheidung von seiner slowenischen Frau aufgehoben wurde, hätte unter den neuen Bestimmungen bleiben dürfen. Zudem werden administrative Hürden gesenkt. So entfällt etwa die Pflicht, beim Familiennachzug eine «angemessene Wohnung» nachzuweisen. Auch Konkubinatspartner erhalten einen erleichterten Zugang zur Schweiz.
Kritiker sehen in den neuen Regeln einen Bruch mit Artikel 121a der Bundesverfassung, der eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung verlangt. Der Bundesrat hingegen sieht «keinen Widerspruch» und erwartet nur eine «vernachlässigbare Anzahl» zusätzlicher Einwanderer.