In einem Beitrag vom 17. Februar 2022 behauptete SRF.ch, dass Dadvan Yousuf indirekt in Verbindung mit möglichen illegalen Transaktionen stehe. Autorinnen des Beitrags waren Charlotte Jacquemart – unrühmlich bekannt durch ihre verfehlte Berichterstattung zum Fall Swissfirst Bank in der NZZ am Sonntag, wo sie heute wieder arbeitet – sowie Stefanie Pauli, bis heute bei SRF Investigativ tätig.
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Die Vorwürfe der beiden Wirtschaftsjournalistinnen waren ebenso happig wie falsch. Sie nannten den Namen des damals 21-jährigen Anlegers Dadvan Yousuf im Zusammenhang mit verdächtigen Transaktionen, Betrügern, Terrorfinanzierung und Verbindungen etwa nach Russland und in die Ukraine. Die Weltwoche hat verschiedentlich über die fragwürdigen Quellen, die lausigen SRF-Recherchemethoden sowie die Strafbefehle berichtet (Nr. 23/22, 46/24, online 10. November 2024). Unnötig zu betonen, wie schwer die Unterstellung einer Terrorfinanzierung an die Adresse von Yousuf mit seinem irakisch-kurdischen Migrationshintergrund schadet.
Die Vorwürfe erwiesen sich als unhaltbar und selbstverständlich als persönlichkeitsverletzend mit allen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Zürich Limmat erliess dennoch eine Einstellungsverfügung, was das Obergericht korrigierte: Es erliess gegen die beiden fehlbaren SRF-Redaktorinnen rechtsgültige Strafbefehle.
Um weitere aufwendige Verfahren zu vermeiden, wurde die Auseinandersetzung jetzt durch eine Vereinbarung beigelegt. Darin entschuldigen sich die Co-Chefredaktoren Ursula Gabathuler und Beat Soltermann von SRF Audio/Digital bei Dadvan Yousuf für die «festgestellte Persönlichkeitsverletzung». Ausserdem müssen die entsprechenden Artikel sowie die zugehörige Audioaufnahme von allen SRF-Plattformen und aus der Schweizer Mediendatenbank (SMD) entfernt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Yousuf, seine Strafanzeige gegen SRF zurückzuziehen und keine Zivilklage einzureichen.
Ebenfalls Teil des Vergleichs war eine Vertraulichkeitsklausel mit einer Konventionalstrafe von 10.000 Franken. Dadvan Yousuf hat sich «aus Prinzip» entschieden, diese Klausel zu brechen, und meint dazu: «Ein Vergleich darf kein Mittel zur Vertuschung sein. Wenn öffentlich-rechtliche Medien gravierende Fehler begehen, die Existenzen gefährden und journalistische Standards verletzen, hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf vollständige Transparenz.»
Seine Medienmitteilung versteht Dadvan Yousuf als «dringenden Appell an die Schweizer Medienlandschaft, Quellen besonders bei schwerwiegenden und potenziell existenzgefährdenden Vorwürfen sorgfältig und kritisch zu prüfen». Er hat diese Medienmitteilung darum zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben.