In den letzten Tagen hat das Parlament mit der Vorberatung der neuen EU-Verträge begonnen. Eingeleitet wurde die Debatte von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates, die öffentliche Hearings zu einer politischen Grundsatzfrage veranstaltete.
Also ob die «Bilateralen III» dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen. Die Verträge müssten von Volk und Kantonen angenommen werden. Die Hürde für eine Akzeptanz wäre deutlich höher als bei einem fakultativen Referendum, wo es nur die Mehrheit der Stimmbürger braucht. Sagen wir es vorneweg.
Peter Klaunzer/Keystone
Die Ablehnung dieses Vertragsmonsters – allein die Botschaft des Bundesrates ans Parlament umfasst 1000 Seiten – wäre das Beste, was uns passieren könnte.
Natürlich preist Aussenminister Ignazio Cassis (FDP), dessen Diplomaten dieses Machtwerk ausgehandelt haben, die neuen Verträge über alles. Fakt ist aber, dass nicht einmal mandatierte Experten mit letzter Gewissheit sagen können, worauf wir uns da einlassen und welche weitreichenden Auswirkungen es auf die nationale Gesetzgebung, Wirtschaft und Souveränität haben wird.
Die Neuauslegung von Normen durch die EU aufgrund eines politischen Entscheids kann dazu führen, dass die Schweiz Verpflichtungen übernehmen muss, die heute noch gar nicht absehbar sind und weit über den derzeitigen Anwendungsbereich hinausgehen könnten.
Das betrifft nicht bloss die institutionellen Regeln, das Kernstück dieses Pakets, mit dem wir uns zur Übernahme von EU-Richtlinien verpflichten und den EU-Gerichtshof als Schlichtungsinstanz akzeptieren sollen.
Nehmen wir als Beispiel das Gesundheitsabkommen mit einem breit formulierten Geltungsbereich. Er umfasst nicht nur Pandemien und alle weitverbreiteten schweren Krankheiten, sondern im direkt anwendbaren EU-Recht Gefahren chemischen Ursprungs, umweltbedingte Gefahren, einschliesslich klimabedingter Gefahren und Gefahren unbekannten Ursprungs, wie der Nebelspalter dazu schreibt. Wir laufen hier Gefahr, dass wir die Gesundheitspolitik nicht mehr selber steuern können.
Oder was ist mit den staatlichen Beihilfen? Wer kann uns garantieren, dass die EU entsprechende Vorschriften in Zukunft keine neuen Richtlinien erlässt, die uns schaden?
Mit der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie zur Personenfreizügigkeit werden alle EU-Bürger den Schweizern gleichgestellt. Das Staatssekretariat für Migration rechnet deswegen mit 1500 bis 1700 zusätzlichen Sozialfällen. Wenn man die Treffsicherheit bei Prognosen des Bundes vor Augen hat, können wir von Glück reden, wenn es am Ende «bloss» doppelt so viele sein werden. Bei der Einführung der Personenfreizügigkeit hiess es, es kämen 8000, es kommen aber zehn Mal mehr.
Das Parlament wird bei der Beratung nur ein paar kosmetische Änderungen anbringen können, die kaum ins Gewicht fallen, denn die Meinungen sind gemacht. Spannend wird es nur beim Stromabkommen, das nebst der SVP auch die Gewerkschaften bekämpfen wollen.
Eigentlich sollte sich jeder Wähler die Frage stellen, ob er einen Vertrag unterzeichnen möchte, von dem er keine Ahnung hat, was damit auf ihn zukommt.
Die neuen EU-Verträge, die uns das Establishment unterjubeln will, sind die EU-Integration auf leisen Sohlen durch die ständige Übernahme von EU-Recht in einer Vielzahl von Bereichen. Dies geschieht alles unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle von Politik, Medien und Stimmbürgern. Und am Ende dieses Prozesses steht der EU-Beitritt.