Wenn die Schweiz den EU-Verträgen zustimmt, gibt sie ihre Souveränität auf. Über entscheidende Themen wie die Zuwanderung, die Energieversorgung oder die Lebensmittelproduktion entscheiden fortan Bürokraten in Brüssel, nicht mehr Volk und Stände in der Schweiz.
Bereits die Annahme der sogenannten Bilateralen I vor rund 20 Jahren ging mit einem Souveränitätsverlust einher. Das darin enthaltene Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) wird höher gewichtet als der Wille von Volk und Ständen. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht in einem Leiturteil 2015.
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Die Richter des gleichen Bundesgerichts sehen sich gleichwohl nicht in der Lage, eine einfache Frage von SVP-Nationalrat Thomas Matter zu beantworten. In einer Interpellation wollte Matter von den Richtern wissen: «Wenn die Bilateralen Verträge I der Schweiz mit der EU über der Bundesverfassung stehen: Gilt das auch für das noch weiter gehende neue ‘Paket Schweiz-EU’?»
Natürlich ist Matters Vorstoss, über den die NZZ zuerst berichtet hat, auch eine Fangfrage. Man muss kein Richter sein, um zu verstehen, dass die neuen EU-Verträge viel weiter gehen als die Bilateralen und entsprechend genauso über der Schweizer Verfassung stehen wie das FZA.
Wohl auch deshalb verwiesen die Richter in ihrer Antwort auf das Bundesamt für Justiz (BJ) sowie die Diplomaten, die die EU-Verträge ausgehandelt haben. Auf die Frage, ob die EU-Verträge über der Verfassung stehen, hat BJ-Chef Michael Schöll an einer Pressekonferenz mal eine sehr agnostische Antwort gegeben: «Ich glaube nicht.»