Stellen wir uns vor, eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung würde – vielleicht nach Jahren der medialen Bearbeitung und politischer Desorientierung – an der Urne dem EU-Rahmenabkommen zustimmen. Der Vertrag, der das institutionelle Korsett Brüssels über das Schweizer Rechtssystem stülpt, wird uns euphemistisch als «Bilaterale III» verkauft. Tatsächlich bedeutet er jedoch den systematischen Bruch mit den Prinzipien, die den freiheitlichen Sonderfall Schweiz ausmachen: Unabhängigkeit, Neutralität, direkte Demokratie, Föderalismus und ein dezentrales System, das Freiheit durch Verantwortung ermöglicht.
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