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Ex-Innenminister Horst Seehofer über AfD-Einstufung: Ich habe Zweifel, ob Verfassungsschutz-Gutachten für Verbotsverfahren reicht

Der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich skeptisch gegenüber einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD gezeigt. Anlass ist die jüngste Einstufung der Partei als «gesichert rechtsextremistisch» durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). In einem Interview mit dem Nachrichtenportal Nius erklärte Seehofer: «Ich habe ganz erhebliche Zweifel, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes hinreichend ist, um ein Verfahren zum Verbot der AfD zu begründen.»

SVEN HOPPE / KEYSTONE
ARCHIV - 12
SVEN HOPPE / KEYSTONE

Das über 1100 Seiten umfassende Dossier des BfV erfüllt nach Seehofers Einschätzung nicht die Voraussetzungen dafür, als rechtliche Grundlage für ein Parteiverbot zu dienen. Der CSU-Politiker verweist auf seine eigenen Erfahrungen mit dem zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD, das er gemeinsam mit fünfzehn Ministerpräsidenten initiiert hatte – ohne Rückendeckung durch Bundestag und Bundesregierung. Auch damals sei das Verfahren trotz einer «wesentlich substanziierteren» Bewertung des Verfassungsschutzes gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein Verbot ab.

Darüber hinaus widersprach Seehofer der gängigen Darstellung, das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine unabhängige Institution. «Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums, was ich in der Praxis auch immer wieder erlebt habe. Das Gerede von der Unabhängigkeit trifft einfach nicht zu», sagte der Ex-Minister. Als Beispiel nannte er den früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, der während seiner Amtszeit als politischer Beamter jederzeit in den Ruhestand versetzt werden konnte.

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