Die Europäische Zentralbank (EZB) verhängt zwei Geldstrafen von insgesamt rund 12,2 Millionen Euro gegen die US-Grossbank J. P. Morgan. Grund sind falsche Angaben zu Kapitalanforderungen, wie die EZB in Frankfurt mitteilte.
Die Bank habe zwischen 2019 und 2024 niedrigere sogenannte risikogewichtete Aktiva gemeldet, als sie an die Bankenaufseher hätte übermitteln müssen. J. P. Morgan habe mit den falsch berechneten Zahlen verhindert, dass die Aufseher einen umfassenden Überblick über ihr Risikoprofil erhielten, kritisierte die EZB. Die Notenbank überwacht die grössten Banken im Euro-Raum.
Copyright 2025 The Associated Press. All rights reserved
Risikogewichtete Aktiva gelten als Mass für die Risiken, die eine Bank in ihren Büchern hält. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung der Kapitalanforderungen. Wegen der zu niedrig angegebenen risikogewichteten Aktiva habe die Bank höhere Kapitalquoten als angemessen gemeldet, erklärte die EZB. Diese Quoten sind zentrale Indikatoren für die Kapitalstärke von Banken und ihre Fähigkeit, Verluste abzufedern.
Die Bank habe die Verstösse aufgrund «offensichtlicher Mängel in ihren internen Prozessen mit grober Fahrlässigkeit begangen», bemängelte die EZB. Interne Kontrollen hätten die Verstösse nicht rechtzeitig aufgedeckt. J. P. Morgan kann die Entscheidung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anfechten.
Bereits im Herbst verhängte die deutsche Finanzaufsicht Bafin eine Rekordstrafe von rund 45 Millionen Euro gegen das Institut wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention.