Der Bundesrat hat eine brisante Vernehmlassung eröffnet. Dabei geht es um die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz, die neu mit einem Staatsvertrag von Konstanz bis Basel und sogar auf dem Rhein geregelt werden soll.
Im erläuternden Bericht kommt aber der wahre Grund des Vorhabens zum Vorschein: Es ist die Umsetzung einer alten EU-Richtlinie.
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Mit dem Staatsvertrag würden die Erfordernisse der Inspire-Richtlinie (2007/2/EG) berücksichtigt, hiess es etwas versteckt. Diese Richtlinie Brüssels sehe für EU-Mitgliedstaaten vor, dass neuerhobene Geodatensätze in einer Form bereitzustellen seien, die modernen technischen Standards entspreche.
Für die Schweiz sei diese EU-Richtlinie zwar nicht verpflichtend, erklärte das zuständige Verteidigungsdepartement VBS. Doch Bundesbern sei bei der Ausarbeitung der EU-Richtlinie massgeblich beteiligt gewesen, und die Schweiz verfolge im Bereich Landesvermessung ähnliche Ziele wie die EU. Mit solch einfachen Argumenten winkt die Schweiz also EU-Regeln im Inland durch.
Die Beamten wollen mit dem Staatsvertrag aber nicht nur EU-Richtlinien in der Schweiz umsetzen, sondern sich auch lästiger Aufgaben entledigen. So entfällt künftig die behördliche Verpflichtung, den gesamten Bereich der Staatsgrenze von Bewuchs oder sonstigen Hindernissen freizuhalten. Zudem wird das Intervall, in dem die Grenze durch Begehungen im Gelände vollständig zu überprüfen ist, von sechs auf zwölf Jahre erhöht. Die Grenzwasserläufe seien künftig sogar nur alle 24 Jahre zu kontrollieren, hiess es.
Deutschland und die Schweiz klammern bei diesem umfassenden Staatsvertrag obendrein noch eine Altlast aus. Es betrifft den Grenzverlauf im Obersee des Bodensees, also am einzigen Ort Europas, wo keine festgelegte Staatsgrenze existiert. Doch Hauptsache, das EU-Recht wird in der Schweiz umgesetzt.
Rico Kutscher ist Chefredaktor des Wirtschaftsnews-Portals Muula.ch.