Frau ersticht Eritreer, nachdem er sie begrapscht hat: Körperverletzung mit Todesfolge? Oder Notwehr?
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Frau ersticht Eritreer, nachdem er sie begrapscht hat: Körperverletzung mit Todesfolge? Oder Notwehr?

Ein Mann greift am Hauptbahnhof in Kaiserslautern einer Frau an den Po. Sie weicht aus, schreit ihn an. Er lässt ab, nur um sich dann wieder zu nähern. Die 20-Jährige fühlt sich von dem deutlich älteren Mann mit eritreischen Wurzeln bedroht. Sie zückt ein Messer, will den Mann damit offenbar auf Abstand halten.

Frau ersticht Eritreer, nachdem er sie begrapscht hat: Körperverletzung mit Todesfolge? Oder Notwehr?

Er weicht auch zunächst zurück, die Frau setzte ihm nach. Als der Mann ihren Arm mit dem Messer in der Hand daraufhin festhält, befreit sie sich, sticht im selben Bewegungsablauf einmal zu und trifft sein Herz.

Der 64-jährige Angreifer verstirbt unmittelbar danach. Ihr Verteidiger Roland Ohnesorg erklärt gegenüber der Bild: «Sie hatte panische Angst. Sie stach ungezielt auf den Oberkörper. Meine Mandantin hatte lediglich das Ziel, dass er sie wieder loslässt.» Die junge Amerikanerin stellt sich kurze Zeit später der Polizei.

Nun beginnt der Prozess gegen die junge Frau in Karlsruhe und wirft damit auch die Frage nach legitimen Mitteln der Gegenwehr für Frauen bei sexuellen Übergriffen durch Männer auf.

Wann ist Notwehr noch Notwehr? Was muss das «schwächere Geschlecht», das zumeist körperlich unterlegen ist, über sich ergehen lassen? Wie weit darf Selbstverteidigung gehen?

Angeklagt ist die heute 21-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft sieht weder einen Vorsatz noch den Umstand der Notwehr als gegeben an. Das könnte nach Jugendstrafrecht dennoch bis zu zehn Jahre Haft ergeben.

Fest steht: In Deutschland herrscht keine Selbstjustiz. Wahr ist jedoch auch, dass Anzeigen wegen sexueller Belästigung häufig nichts nützen. Die Bestrafungen sind meist lächerlich – sofern es überhaupt zu einer Verurteilung kommt.

Das Signal, das von einer möglichen harten Strafe ausgeht, könnte überdies auch deshalb problematisch sein, weil zugewanderte Männer umgekehrt häufig sehr geringe Haftstrafen für die sexuelle Belästigung, Vergewaltigung oder gar Tötung von Frauen bekommen. Acht Jahre und sechs Monate erhielt beispielsweise Abdul Mobin D. für die kaltblütige Ermordung seiner Ex-Freundin Mia in einem Drogeriemarkt in Kandel.

Ein Jahr auf Bewährung bekam ein 16-jähriger Afghane, der eine erst 11-Jährige in Neustrelitz vergewaltigte.

Nicht zu vergessen die Gruppenvergewaltiger von Hamburg, die das Gericht allesamt als freie Männer verliessen, während eine junge Frau, die einen der Täter beleidigt hatte, eine Ersatzstrafe von zwei Tagen absass.

Juristen argumentieren dann, dass es kein Recht im Unrecht gäbe, aber solche Urteile im Umgang mit sexueller Gewalt senden ein Signal an die Bevölkerung, und das lautet meist, dass Frauenleben und die körperliche Unversehrtheit von Frauen nicht allzu viel wert zu sein scheinen.

Sicherlich, es ist nicht üblich und vermutlich auch nicht angemessen, mit einem Messerstich auf einen sexuellen Übergriff zu reagieren. Anderseits stellt sich nach diesem Fall umso mehr die Frage, was denn eine angemessene Reaktion wäre.

Der öffentliche Raum hat sich insbesondere seit 2015/2016 verändert. Die Zahl der sexuellen Übergriffe steigt von Jahr zu Jahr. Der Staat ist nicht in der Lage, für Sicherheit zu sorgen. Schon gar nicht für uns Frauen.

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