Vor der institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU wird gewarnt. Kann, darf die Schweiz überhaupt noch Freihandelsverträge mit Wunschpartnern in der Welt abschliessen, wenn sie sich institutionell an die EU anbindet? Oder sagt dann Brüssel: «Halt, die Partnerwahl und die Regeln des Zusammenlebens bestimmen wir.»?
Diese Frage ist nicht aus der Luft gegriffen. Heute ist die souveräne Schweiz frei, mit wem auch immer ein Freihandelsabkommen abzuschliessen, sei es mit Indien, mit Indonesien, morgen vielleicht – wer weiss – mit den USA. Das hätte enorme wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten.
Aber was ist, wenn sich Washington und Brüssel weiter in den Haaren liegen? Was ist, wenn sich die Schweiz «institutionell», also auch rechtlich und politisch, der EU unterordnet, wie das der Rahmenvertrag 2.0 vorsieht? Sind wir dann noch frei? Oder kann die EU dann selbstausgehandelte Freihandelsbeziehungen der Schweiz verbieten?
Vor diesem Szenario warnt Professor Christoph Schaltegger, Direktor des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern.
Der Ökonom kontert auch jene Wirtschaftsvertreter wie eine Economiesuisse, die sich für eine EU-Anbindung starkmachen. Schalteggers Argument: Warum sollte sich die Schweiz an ein Gebilde anketten, das zu politisch-ökonomisch-bürokratischer «Sklerose» neigt und praktisch in allen Kennzahlen schlechter abschneidet als die Schweiz? Das habe keinen Sinn.
Vielmehr sollten wir uns pragmatisch und beweglich um gute Wirtschaftsbeziehungen zu allen bemühen und Opportunitäten packen, wo sie sich bieten – im Sinne nüchterner Interessenpolitik.