Die Kommunalaufsicht in Nordrhein-Westfalen hat den umstrittenen «Brandmauer-Beschluss» des Dortmunder Stadtrats gegen die AfD als rechtswidrig eingestuft. Der Stadtrat hatte im Februar 2025 beschlossen, keine Entscheidungen mehr zu fällen, wenn eine Mehrheit nur mit Stimmen der AfD zustande käme. Der Antrag stammte von der SPD und wurde von Grünen, Linken und «Die Partei» unterstützt.
FABIAN STRAUCH / KEYSTONE
Die Bezirksregierung Arnsberg, zuständig für die Kommunalaufsicht, forderte Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) auf, den Beschluss rückgängig zu machen. Die Begründung: Eine solche Regelung verletze das Prinzip der Gleichbehandlung aller gewählten Mandatsträger und verstosse damit gegen demokratische Grundsätze. Die AfD dürfe im Stadtrat nicht zu «Mitgliedern zweiter Klasse» gemacht werden, so die Behörde.
Westphal hielt dagegen, der Beschluss sei nur eine politische Selbstverpflichtung, nicht rechtlich bindend. Wie die Bild-Zeitung berichtet, leitete die die Bezirksregierung darauf ein Disziplinarverfahren ein und verlangte eine erneute Beratung im Stadtrat. Dieser bestätigte den Beschluss erneut – mit denselben Mehrheiten. Nun droht dem «Brandmauer-Beschluss» die Zwangsaufhebung durch die Aufsichtsbehörde. Ob der Fall vor Gericht landet, hängt davon ab, ob die Stadt Dortmund gegen die Entscheidung klagt.