Eine Schule in Brandenburg durfte einer Schülerin ein Praktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten untersagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) und wies die Beschwerde der Schülerin zurück, wie das Gericht mitteilte.
Die Schülerin eines beruflichen Gymnasiums wollte ihr verpflichtendes Betriebspraktikum im Büro eines Bundestagsabgeordneten der AfD absolvieren, der zugleich im Landesvorstand der AfD Brandenburg sitzt. Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Schulleitung verweigerte deshalb ihre Zustimmung.
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Das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass es sich bei einem Schülerpraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt. Der Schule komme dabei ein pädagogischer Gestaltungsspielraum zu, insbesondere bei der Frage, ob eine Praktikumsstelle für den Bildungs- und Erziehungsauftrag geeignet sei. Diesen Spielraum habe die Schulleitung nicht überschritten.
Zudem müsse die Schule die Einstufung des Verfassungsschutzes nicht eigenständig überprüfen. Die Entscheidung verstosse weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung, so das Gericht.