Gericht spricht Sanija Ameti wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig
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Gericht spricht Sanija Ameti wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig

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Gericht spricht Sanija Ameti wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig
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Das Bezirksgericht Zürich hat die frühere GLP-Politikerin Sanija Ameti wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine mildere Strafe als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Ameti wurde zu sechzig Tagessätzen à 50 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 10.000 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken gefordert. Sollte Ameti die Busse nicht bezahlen, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen.

© KEYSTONE / CLAUDIO THOMA
Sanija Ameti, ehemalige Praesidetin der "Operation Liberto" und ehemaliges Mitglied der GLP erscheint zum Prozess am Bezirksgericht Zuerich am Mittwoch, 28
© KEYSTONE / CLAUDIO THOMA

Das Gericht begründete den Schuldspruch damit, dass Ameti «aus religiösen Motiven gehandelt» und «wissentlich und willentlich gehandelt und die Bilder veröffentlicht» habe. Dadurch sei der Religionsfrieden gestört worden. Zivilrechtliche Forderungen der zahlreichen Privatkläger wurden abgewiesen; sie müssen den zivilrechtlichen Weg beschreiten und erhalten keine Entschädigung.

Im Prozess warf ein Anwalt der Privatklägerschaft Ameti vor, mit ihren Handlungen «Millionen von Christen beleidigt» zu haben. Staatsanwalt und Privatkläger bezweifelten Ametis Darstellung, sie habe nicht erkannt, dass sie auf Darstellungen von Maria und Jesus geschossen habe. Der Staatsanwalt erklärte: «Wer’s glaubt, wird selig.»

Ameti hatte erklärt, sie sei überarbeitet gewesen und habe «abschalten» wollen. Weitere Aussagen verweigerte sie zuletzt vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ameti und ihr Anwalt wollen sich zu einem möglichen Weiterzug noch nicht äussern.

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