Das Landgericht Flensburg stuft die «Letzte Generation» nicht als kriminelle Vereinigung ein und lässt eine entsprechende Anklage nicht zur Verhandlung zu. Wie die Taz berichtet, betrifft der Beschluss eine ehemalige Aktivistin der Klimagruppe.
Das Gericht begründet seine Entscheidung in einem mehr als vierzig Seiten langen Beschluss. Demnach stellen die Aktionen der Gruppe keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, was jedoch Voraussetzung für eine Einstufung als kriminelle Vereinigung nach Paragraf 129 wäre.
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Die Staatsanwaltschaft hatte der Aktivistin unter anderem Blockadeaktionen an Flughäfen in Berlin, München und Sylt sowie das versuchte Abdrehen einer Ölpipeline in Schwedt vorgeworfen. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich dabei zum damaligen Zeitpunkt allenfalls um gemeinschaftliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Diese Delikte reichten nicht aus, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit anzunehmen.
Zugleich widersprachen die Richter einer Argumentation, wonach bereits kleinere Straftaten genügen könnten. Sie stellten klar, dass etwa rassistische Gewaltaufrufe nicht mit Klimablockaden gleichgesetzt werden könnten. Auch Übergriffe auf Aktivisten seien kein Beleg für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Gruppe selbst.
Mit der Entscheidung bleiben entsprechende Verfahren derzeit nur noch an zwei Gerichten anhängig, darunter in Potsdam und München. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.