Gesinnungspolizei in Deutschland: Ermittlungen gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke
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Gesinnungspolizei in Deutschland: Ermittlungen gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke

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Gesinnungspolizei in Deutschland: Ermittlungen gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke
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Die Gesinnungspolizei geht um in Deutschland.

In Bremen ermitteln Beamte gegen Anabel Schunke – eine der profiliertesten liberal-konservativen Stimmen des Landes, Erfolgskolumnistin der Weltwoche. Gegen sie ist bis heute noch nie, aber auch gar nie ein Urteil ergangen.

Trotzdem führt die Polizei Bremen Ermittlungen unter «PMK – rechts», also «politisch motivierte Kriminalität». Eine bemerkenswerte Vorverurteilung. In einem Schreiben an Schunke heisst es: «Gemäss Paragraf 51 Absatz 5 Satz 1 Bremer Polizeigesetz ist die Polizei berechtigt, in den Fällen, in denen bereits Daten zu einer Person vorhanden sind, personengebundene Hinweise, die zum Schutz dieser Person oder zum Schutz der Bediensteten der Polizei erforderlich sind, oder weitere Hinweise, die geeignet sind, dem Schutz Dritter oder der Gewinnung von Ermittlungsansätzen zu dienen, hinzufügen.»

Gesinnungspolizei in Deutschland: Ermittlungen gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke

Was bedeutet das konkret? Wer einmal ins Visier gerät, bleibt gespeichert, gilt fortan als potenziell gefährlich. Ein Kreislauf, aus dem man kaum mehr herauskommt. Und irgendwann klingelt es an der Tür?

Auslöser der Polizeiermittlungen ist nach Schunkes Angaben ein Schlagabtausch mit den antiisraelischen Islam-Influencern «Maestro» und «Aggressionsprobleme» (Serhat Sisik). Nachdem sie dort als «rechts, Nazi und rassistisch» beschimpft worden sei, antwortete Schunke, Muslime seien «die eigentlichen Nazis der Neuzeit». Weiter schrieb sie: «Ihr hasst Juden. Ihr hasst Christen. Ihr hasst euch untereinander.» Nach Drohungen gegen ihre Person löschte sie den Beitrag wieder.

Doch nicht die Drohungen sind nun Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit, sondern die Replik.

Auf Medienanfrage äusserte sich die Polizei nicht zum konkreten Fall. Ein Sprecher erklärte lediglich: «Die Polizei Bremen gibt generell keine öffentliche Auskunft über die Speicherung oder Nichtspeicherung von Daten zu Einzelpersonen oder Institutionen.» Betroffene hätten jedoch «grundsätzlich das Recht, auf Antrag Auskunft über bei der Polizei Bremen über ihre Person verarbeitete personenbezogene Daten zu erhalten.»

Der Staat weiss also alles. Der Bürger darf fragen. Vielleicht erhält er eine Antwort.

Der Fall zeigt exemplarisch, wohin sich Teile des deutschen Sicherheitsapparats entwickeln: weg von der Verfolgung konkreter Straftaten, hin zur Beobachtung missliebiger Meinungen. Wer sich scharf äussert, riskiert heute nicht nur Widerspruch, sondern Registrierung. Nicht nur Kritik, sondern Kategorisierung. Die Gesinnung wird zur Akte. Und die Akte bleibt.

Schönes neues Deutschland.

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