Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP) fordert in einer Motion, dass der umstrittene Artikel 70 im Epidemiengesetz (EpG) gestrichen wird. Dieser hat es in sich. Nach Artikel 70 Absatz 1 EpG kann der Bund sich gegenüber dem Hersteller eines Heilmittels verpflichten, den Schaden zu decken, für den dieser als Folge einer vom Bund in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage empfohlenen oder angeordneten Verwendung einstehen muss.
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Die Motion hält nun fest: Eine solche Übernahme der Hersteller- und Haftungsrisiken durch den Steuerzahler sei «systemwidrig», und die damit verbundene Aushebelung der Kaufmängelgewährleistung und der Produkthaftplicht werde von der Bevölkerung auch nicht verstanden.
«Gewinne privatisieren, Schäden sozialisieren» beschreibe ein Phänomen, bei dem private Akteure Profite behalten, während Risiken und Verluste der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Dies schaffe Anreize für riskantes Verhalten und verzerre den fairen Wettbewerb. Ein solches Geschäftsmodell verstosse auch gegen das Verursacherprinzip. Es werde als ungerecht empfunden, da es den Grundsatz der Marktwirtschaft verletze, dass Haftung und Risiko zusammengehörten.
Die Bestimmung von Artikel 70 EpG sei zudem inkonsistent: Entweder erweise sich ein Heilmittel als sicher, dann brauche es auch keine Haftungsübernahme durch den Bund. Oder ein Heilmittel erweise sich als unsicher, dann sollte es aber auch nicht in Verkehr gesetzt werden.
Die Haftungsbefreiung der Hersteller, die mit den mangelhaft geprüften Covid-Impfstoffen Milliarden verdient haben, hat wiederholt zu öffentlichen Debatten geführt. Die Spannung nimmt noch zu, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass die Dunkelkammerverträge zwischen Bund und Herstellern vollständig offenzulegen sind. Der Verdacht steht im Raum, dass diese Verträge Bund und Steuerzahlern eben genau jene Haftung aufbürden, die bei den Produzenten liegen müsste.