Im laufenden Jahr sind in Australien mit fünf Opfern ungewöhnlich viele Menschen durch einen Haiangriff gestorben. Das Land ist weit weg, nicht alle dieser Fälle schafften es in die Schweizer Medien.
Die jüngste tödliche Attacke aber schon. «Eine Schweizer Touristin ist an einem abgelegenen Strand in Australien von einem Hai getötet worden», schreibt der Tages-Anzeiger auf der Titelseite. «Hai tötet Schweizerin in Australien-Ferien», berichtet der Blick.
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Die alte Journalistenregel greift mal wieder. Was weit weg stattfindet, interessiert die Leser weniger. Ausser das Ereignis schafft emotionale Nähe. Die Touristin wird zur Story, weil sie Schweizerin ist, und schaffte es in vielen Fällen sogar auf die Titelseite. Es könnte schliesslich die eigene Nachbarin sein.
Erst die Nationalität macht den Vorfall also zum Ereignis. Jedenfalls bei den Opfern. Geht es um Täter und Tatverdächtige, tun sich Medien schwer damit. Der Schweizer Presserat empfiehlt generell, die Staatszugehörigkeit nur zu nennen, wenn sie relevant oder «für das Verständnis unerlässlich» sei.

Die Medien halten sich gern daran und üben sich bei Gewaltdelikten in grosser Zurückhaltung. Aus dem Afghanen, der im Park zusticht, wird in der Berichterstattung gern mal einfach ein «junger Mann». Die Nennung der Nationalität könnte schliesslich Fremdenhass schüren. Es sei denn, der Täter wurde kurz zuvor eingebürgert. Dann wird urplötzlich festgehalten, dass es sich um einen «jungen Schweizer» handelt.
Dass die bewusste Touristin aus der Schweiz kam, ist rein sachlich weder für die australische Polizei noch für die Augenzeugen des Vorfalls relevant oder unerlässlich – und für den Hai schon gar nicht.
Wichtig ist es allerdings für die Verkaufs- und Klickzahlen der Schweizer Medien. Was Grund genug ist, die Gepflogenheiten ausser Kraft zu setzen.