Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass das Portal Correctiv in seinem umstrittenen Bericht vom Januar 2024 von einem «Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger» sprechen durfte – obwohl ein solcher Plan nie existierte. Das Urteil bewertet die Formulierung als zulässige Meinungsäusserung, nicht als Tatsachenbehauptung. Die rechtliche Einordnung mag juristisch korrekt sein, politisch setzt sie ein fatales Signal, schreibt die NZZ.
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Der Bericht über ein Treffen in Potsdam löste seinerzeit Massenproteste und eine Debatte über ein mögliches AfD-Verbot aus. Das Narrativ von geplanten «Deportationen» eingebürgerter Migranten wurde in der Folge von öffentlich-rechtlichen Medien, Politikern und internationalen Kommentatoren übernommen. Tatsächlich aber räumte Correctiv in späteren Verfahren ein, dass beim Treffen nie über die «Ausbürgerung deutscher Staatsbürger» gesprochen worden sei. Auch das Wort «Vertreibung» sei nie gefallen.
Trotzdem befand das Gericht, die «bewertende Umschreibung» sei durch die Pressefreiheit gedeckt. Kritiker sehen darin einen Freibrief für suggestive Berichterstattung. Der Unterschied zwischen einem geheimen Vertreibungsplan und einer ideologisch gefärbten Meinungsäusserung in einem privaten Rahmen sei erheblich – die mediale Wirkung aber gewaltig.
Das Urteil ignoriere die Folgen der Berichterstattung, kritisieren Beobachter. Menschen mit Migrationshintergrund hätten aus Angst vor Abschiebung ihren Aufenthalt in Deutschland überdacht, einzelne Fachkräfte sogar ihre Abreise geplant. Die Empörung nach Veröffentlichung der Geschichte war gross – nun sorgt das juristische Nachspiel für ebenso viel Verstörung.