Hautfarben-Affäre: Fedpol widerspricht sich selbst und will nun plötzlich nichts mehr wissen von ausländischem Druck. Haben Sie Ihren Laden im Griff, Frau Direktorin Wildi-Cortés?
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Hautfarben-Affäre: Fedpol widerspricht sich selbst und will nun plötzlich nichts mehr wissen von ausländischem Druck. Haben Sie Ihren Laden im Griff, Frau Direktorin Wildi-Cortés?

© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE
Portrait von Eva Wildi-Cortes, Direktorin des Bundesamts fuer Polizei, fedpol, am Mittwoch, 23
© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE

Es wird immer absurder. Mehrfach hatte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in den vergangenen Tagen betont, es sei aus dem Ausland angeleitet worden, die Hautfarbe als Fahndungsmerkmal zu streichen. Nun soll plötzlich wieder alles anders sein.

Die Chronologie der Ereignisse in Fedpol-Originalzitaten:

  • Montag, 8. September: Der Blick berichtet vom Hautfarben-Verbot aufgrund einer «offiziellen Beschwerde». Diese sei «vonseiten einer ausländischen Behörde erfolgt», teile das Fedpol mit.
  • Dienstag, 9. September: Auf Anfrage der Weltwoche schreibt dasselbe Bundesamt, «eine schweizerische Vertretung im Ausland hat Fedpol darauf aufmerksam gemacht, dass die dortigen Behörden auf solche Angaben sehr sensibel reagieren. Dieser Hinweis hat Fedpol in seiner Entscheidung bestärkt. Um welche Behörde es sich handelt, kommentiert Fedpol nicht.»
  • Mittwoch, 10. September, Vormittag: Nachdem die Weltwoche nachgehakt hatte, warum die Schweizer Bürger nicht erfahren dürfen, welche ausländische Behörde der Schweiz solche Vorgaben mache, überraschte Fedpol mit der allem zuvor Gesagten widersprechenden Antwort: «Es ist keine ausländische Behörde.»
  • Mittwoch, 10. September, Nachmittag: Auf nochmaliges Nachfragen, wie diese verwirrlichen und sich widersprechenden Aussagen denn nun zu interpretieren seien, meinte Fedpol: «Der Blick schrieb von einer Beschwerde einer ausländischen Behörde. Aber es handelte sich um einen Hinweis einer Schweizer Vertretung im Ausland – also weder um eine Beschwerde, noch von einer ausländischen Behörde.»

Einmal ist es also eine «offizielle Beschwerde» einer «ausländischen Behörde», dann eine «schweizerische Vertretung im Ausland», die von sensibel reagierenden «dortigen Behörden» berichtet, von welchen Behörden, sage man aber nicht, und schliesslich «keine ausländische Behörde» und auch keine Beschwerde mehr.

Das Kommunikationswirrwarr wirft Fragen nicht nur zur Abhängigkeit und Beeinflussbarkeit der Schweiz durch ausländische Organe auf, sondern auch zur internen Führung im Bundesamt für Polizei. Angesprochen ist insbesondere die neue Direktorin Eva Wildi-Cortés. Hat sie ihren Laden im Griff? Wissen die Bundespolizisten, was sie tun? Wissen sie, was sie sagen?

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