Hobby-Bilder und Laien-Videos im Ukraine-Krieg: Dürfen solche Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, um über Kriegsverbrechen zu urteilen?
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Hobby-Bilder und Laien-Videos im Ukraine-Krieg: Dürfen solche Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, um über Kriegsverbrechen zu urteilen?

Fotografen und Videofilmer aus aller Welt haben mehrfach Kriegsverbrechen russischer Soldaten an der ukrainischen Zivilbevölkerung dokumentiert. Nie zuvor in der Geschichte wurden so viele Fotos und Videos in Echtzeit aufgenommen und veröffentlicht.

Es stellt sich daher die Frage, ob dieses Material als Beweismittel verwendet werden könnte, wenn russische Soldaten und Politiker vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden sollten.

ANTON VERGUN / KEYSTONE
8171399 21
ANTON VERGUN / KEYSTONE

Die Antwort ist ein eingeschränktes Ja.

Viele Medien, die diese Bilder veröffentlicht haben, wiesen zu Recht darauf hin, dass sie nicht immer die Richtigkeit oder die Authentizität der Bilder bestätigen könnten. Einige wurden von gewöhnlichen Menschen mit ihren omnipräsenten Smartphones aufgenommen, andere von professionellen Journalisten.

Damit ein Bild vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden kann, müssen dessen Quelle, der Ort der Aufnahme, sein Kontext und seine Vollständigkeit bestätigt werden. Dies erfordert in der Regel ergänzende Live-Aussagen von Augenzeugen, um eine angemessene Grundlage für eine belastbare Beweiskette zu ermöglichen.

Befolgt man diese Regeln, wird zwar nicht das gesamte Foto- und Filmmaterial, das über die sozialen Medien verbreitet wird, vor Gericht zulässig sein, aber immerhin ein grosser Teil.

Das dürfte genügend belastbare Beweise und Indizien liefern, auf deren Basis viele schwere Straftaten beurteilt und verurteilt werden können. Es wird zudem auch Aussagen von Opfern und von Überlebenden geben, die den Kontext der Dokumentation einordnen können.

Solche Beweis-Kombinationen wurden in der Vergangenheit mit Erfolg eingesetzt. Sie bildeten zum Beispiel die Basis für Verurteilungen von Nazi-Verbrechern in Nürnberg und in jüngerer Zeit bei Prozessen, in denen es um das ehemalige Jugoslawien ging.

Die grösste Schwierigkeit, mit der die Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes wahrscheinlich konfrontiert sein werden, besteht allerdings nicht im Nachweis von Kriegsverbrechen. Dazu gibt es mehr als genügend Beweise.

Es wird vielmehr darum gehen, die Täter ausfindig zu machen und ihre Anwesenheit vor Gericht sicherzustellen, wenn es zum Prozess kommt. Dokumente aus offenen Quellen können zwar beim Aufspüren der Täter helfen, sind aber keine Unterstützung, wenn sich die Angeklagten weigern, sich den Richtern zu stellen.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.