Hochkonjunktur der Petz-Portale: Dieser Tage beschied ein bayerisches Verwaltungsgericht, dass das Anschwärzen von Falschparkern per Foto oder Melde-App rechtens sei
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Hochkonjunktur der Petz-Portale: Dieser Tage beschied ein bayerisches Verwaltungsgericht, dass das Anschwärzen von Falschparkern per Foto oder Melde-App rechtens sei

Erich Mielke ist jetzt mit dem Rad unterwegs. Der frühere DDR-Minister für Staatssicherheit sei doch schon lange tot, meinen Sie? Stimmt. Aber seine Jünger im Geiste radeln noch immer frisch durch die deutsche Weltgeschichte.

Dieser Tage erst beschied das bayerische Verwaltungsgericht in Ansbach, dass das Anschwärzen von Falschparkern per Foto oder Melde-App rechtens und statthaft sei. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte zuvor die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten kritisiert und unterlag mit seinen Bedenken.

JENS KALAENE / KEYSTONE
Hochkonjunktur der Petz-Portale: Dieser Tage beschied ein bayerisches Verwaltungsgericht, dass das Anschwärzen von Falschparkern per Foto oder Melde-App rechtens sei
JENS KALAENE / KEYSTONE

Melden macht frei, lautet ein alter Bundeswehr-Spruch, der längst auch im Zivilleben Einzug gehalten hat. Die juristisch erfolgreichen Anscheisser vom Dienst waren allerdings in ganz eigener Mission unterwegs: Sie wurden von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt, die schon länger dafür wirbt, die Verkehrswende selber zu machen durch sichere Radwege und freie Bürgersteige. Der Denunziant kommt heute als Ökologe und militanter Radler daher.

Und auch sonst stehen Petz-Portale und fleissiges Anzeigen derzeit hoch im Kurs. So unterhalten etwa zahlreiche NGOs private Internet-Plattformen, bei denen man Hatespeech, Antiziganismus, Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Muslimfeindlichkeit oder Antifeminismus ausdrücklich «unterhalb der Strafbarkeitsgrenze» melden kann. Genosse Mielke wäre begeistert: Staatlich finanziert, gilt das Madigmachen Dritter heute plötzlich als gesellschaftliches Engagement und gutmenschliche Tugend.

Wer bislang Rechtstaatlichkeit so verstanden haben sollte, dass Dinge, die nicht strafbar sind, auch nicht protokolliert und archiviert werden, wird eines Schlechteren belehrt. Motto: Hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, aber man kann ja nie wissen …

Und auch das neue, sympathisch klingende «Hinweisgeberschutzgesetz» der Ampel-Regierung ermuntert nicht mehr nur zum Anstecken des virtuellen Hilfssheriff-Sterns, sondern verpflichtet Firmen mit mehr als 49 Mitarbeitern ausdrücklich zum Einrichten von Meldestellen für das Sammeln gern auch anonymer Hinweise auf alles Mögliche, wobei Geschäfts-, Steuer- und Sozialgeheimnis ausdrücklich nicht gewahrt werden müssen. Unter anderem sollen erklärtermassen auch Äusserungen von Beamten gemeldet werden, die Zweifel an deren Verfassungstreue aufkommen lassen. Obacht bei politischen Witzen!

Das Strafgesetzbuch sieht lediglich eine Meldepflicht für schwere Straftaten vor, wobei Falschmeldungen straflos bleiben, Repressalien gegen den Melder jedoch mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Das Ganze geht auf eine entsprechende EU-Whistleblower-Richtlinie zurück, die in Deutschland allerdings besonders detailversessen und «liebevoll» umgesetzt und ausbuchstabiert wurde.

Oder um es mit dem «braven Soldaten Schwejk» zu sagen: «Melde gehorsamst, ich bin blöd.» Melden macht im Übrigen nicht frei. Eher im Gegenteil.

Hier lesen Sie die erste Ausgabe von Weltwoche Deutschland: http://www.weltwoche.de/erste-ausgabe

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